Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Vorgeschichte Israels und seiner Religion
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829873-2829875-2847623--41981-2847659- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
22 Die Vorgeschichte Israels und seiner Religion. Hinweis auf Schadu-haltige Eigennamen in den babylonischen Inschriften ist für die historische Frage dabei nicht viel gewonnen. Darin aber hat Jampel Recht: Abraham überragt seine monotheistischen oder henothepischen Vorfahren und Zeitgenossen durch die Propaganda des Glaubens und mehr noch durch die Propaganda der religiös-sittlichen Tat. Denn der jüdische Monotheismus ist weniger ein mathematisch abgezirkelter als ein ethisch gefaßter Begriff. Wie in Sachen des Glaubens, so waren die urebräischen Semiten auch in Sachen des bürgerlichen Lebens, der Sitte und des Rechts die Lehrmeister der Patriarchen und durch sie die der späteren Israeliten, Das beweist der berühmte Rechtskodex des urebräischen Hammurabi, den Jampel geradezu als das Gesetzbuch der vormosaischen Israeliten bezeichnet. Die Ähnlichkeit der Rechtsbestimmungen und Rechtsformeln der biblischen Patriarchenzeit mit denen im Hammurabi-Kodex springt förmlich in die Augen. Man müßte eine wahre Vogelstrauß-Pplitik treiben, wollte man diese Ähnlichkeit übersehen und den Fragen aus dem Wege gehen, die sich jedem bei näherer Vergleichung der mosaisehen Gesetze mit denen im Kodex Hammurabi von selbst mit Macht aufdrängen. Jampel nimmt die vergleichende Betrachtung gründlich wieder vor und es verdient Lob und Anerkennung, daß er nach den vielen wissenschaftlichen Arbeiten, die das Babel- Bibel-Problem gezeitigt hat, ganz besonders nach D. H. Müllers gründlichen Untersuchungen, noch immer Interessantes und Neues zu sagen weiß. Interessant ist die Parallele: Kodex Hammurabi bestimmt, daß eine Priesterin, welche eine Weinschenke eröffnet, den Tod durch Verbrennen erleide, dieselbe Strafe, welche Lev. 21,9 für eine Priestertochter festsetzt, die der Unzucht sich hingibt oder, nach einer alten Tradition bei Josephus, eine Weinschenke betreibt. Dabei wird auf den etymologischen Zusammenhang von וון und זנה hingewiesen (vgl. auch David Kimchi zu Josua 2,1) Die Bestimmung des Kodex Hammurabbi, welche für vermietete Personen eine 3jährige Dienstzeit vorschreibt, glaubt Jampel in Deut. 15,18 כי משנה שכר שכיר עבדך שש שנים zu erblicken, allein die Übersetzung: »denn die doppelte Mietzeit eines Mietlings