Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 9)
- Language
- German
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Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791 71 .(1854־־־־ auf die Sicherheit, wie sie von der solidarischen Verbindtichkeit aller, sowie durch die Vereinigung des gesamten Privatvermögens aller Juden der ganzen Generalität geboten, ihre Kontrakte geschlossen, und es hieße, dies Vertrauen in der schändlichsten Weise mißbrauchen, wenn im geringsten das Pfand angegriffen würde, daß ihnen für ihr Guthaben haften sollte- In Anbetracht dessen aber, daß die von der Gemeinde Metz an die Juden der Generalität gerichtete Forderung von 440.179 Fr. auf keinen anderen Rechtstitel sich stütze,, als höchstens auf die von den Vorstehern aufgestellte Steuerrolle von 1789, die aber in keinem Verhältnis stehe zu den Bedürfnissen des Jahres und auch kaum als ein Beleg für die genannte Forderung angesehen werden könne, sei diese abzuweisen, umsomehr als von dem Momente an, wo die Juden vom Lande in derselben Weise wie die von Metz zur Tilgung der Schulden mitzuwirken angehalten würden, diese Forderung von selbst hinfällig sein würde. Die gegen Nathan Cahen aus Louvigny ergangene Pfändung wäre daher aufzuheben. Gegen diese Entscheidung legten N. Cahen und Genossen, auf das Dekret vom 20. Mai 1791 sich stützend, Berufung bei dem Direktorium des Departements ein. Diese Beschwerde1) ist charakteristisch für die Heftigkeit, mit der die Juden des Landes gegen die Metzer Gemeinde vorgingen; sie verdient daher hier bekannt gegeben za werden: »In einer so bedeutsamen Angelegenheit, die man wohl als diewichtigste ansehen darf, die jemals vorgekommen, sollen Nathan, Cahen und Genossen nichts zu wünschen übrig lassen und immer mehr die Überzeugung hervorrufen, wie unhaltbar, ja, man darf wohl sagen, unerklärlich das ganze System ist, mit dem die Vorsteher den׳ Metzer Juden ihre Ansprüche geltend machen. נ) Vgl. Auszug aus dem Beratungsregister des Moseldeparfements vom 5. Meßidoi 3. Bezirksarchiv״