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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 1 · p. Seite 68

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 1
Article
Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
Date
1914-01-01
Page
Seite 68 (sequence 6)
Language
German
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68 Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Meis (1795— IS54). punkte aus, wie das Urteil lautete, daß Metz noch viel weniger berechtigt wäre, als bei den andern Forderungen in seine Steuerrollen, wie der von ihm vorgelegte Etat es ergebe, einen Betrag von 6000 Fr. einzustellen, die als Neujahrsgeschenke an die Statthalter, an die Spitzen der Zivil- und Militärverwaltung vorgesehen, weil dies direkt dem Gesetze vom 29. November 1789 widerspreche, wonach au! den Antrag von Le Brun in der Nationalversammlung einem jeden Beamten oder Unterbesmten die Annahme von Neujahrs- oder sonstigen Geschenken aufs strengste untersagt worden sei. Gegen diese Entscheidung war Berufung zulässig, die Gemeinde Metz hielt daher an der Vollstreckung der von de Pont gegen Pfalzburg und andere renitenten Gemeinden erlassenen Anordnungen fest. Die Verwicklung wurde immer größer, die Gerichte sowie die Verwaltungen hatten sich mit der Angelegenheit zu befassen, die Zuständigkeit der einzelnen Instanzen wurde angefochten, bis endlich die Nationalversammlung, die Unhaltbarkeit dieser Zustände einsehend, in ihrem bereits oben erwähnten provisorischen Erlaß vom 20. Mai 1791, nach Anhörung des Berichtes des Finanzausschusses, verfügte, daß alle gegen die von den Juden aus Metz aufgestellte Steuerrolle zu erhebenden Einwendungen, soweit es sich um die Eintreibung der Summe von 429,737 L. 12 s. 6 d., sowie auch um die übrige, zur Befriedigung sämtlicher Obliegenheiten erforderliche Steuerveranlagung handelte, an das Direktorium des Distriktes Metz zu richten seien, das die Ansicht der Stadtverwaltung vernommen und danach beschlossen werde, unter Berufung in letzter Instanz an das Departement. Als erste erhoben gegen diesen provisorischen Erlaß die Juden von Nancy1) Widerspruch und richteten in einer J) Vgl. Extraits des registres da directoire du district de Sarrebonrg du 25. Fevr. 1791, dem M. Aron die von uns verwerteten Angaben verdankt (vgl, S. 65).

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