Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 5)
- Language
- German
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Dis Scha'dennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854). 67 macht würde, im entgegengesetzten Falle aber erkläre sie sich bereit, der Gemeinde Pfalzburg für Erhebungen dieser Art Rechnung zu legen und die zu diesem Zwecke eingezogenen Beträge zurückzuerstatten. Außerdem wandten sich die Vorsteher der Metzer Juden noch einmal an Herrn de Pont, welcher sich auf Seiten der Gemeinde Metz stellte und. am 1. Juli 1790 einen zweiten Befehl erließ, der folgendes besagte: »Ohne vor der Hand auf das Gesuch der Juden Pfalzburgs einzugehen, befehlen wir, daß unser Dekret vom 24. Dezember letzthin nach Form und Inhalt zu beobachten ist, unter Vorbehalt allerdings, daß die Rechte und Ansprüche der Gesuchsteller zur richtigen Zeit und am richtigen Ort geltend zu machen sind«. Auf dieses mehr gelegentliche als grundsätzliche Urteil sich berufend, ließen die Vorsteher der Juden von Metz am 4. November 1790 die Mobilien und Kleidungsstücke des Alexander Aron aus Pfalzburg pfänden zur Deckung eines Betrages von 144 L., die am 1. Januar 1790 fällig gewesene Steuerquote darstellend, ferner eines Betrages von 108 L., s/4 der am vergangenen 1. Oktober fällig gewesenen Steuerquote ausmachend. Alexander Aron, der Vorsteher der Gemeinde zu jener Zeit, erhob für sich und seine Gemeinde bei dem Direktorium des Distriktes Saarburg Widerspruch, indem er sich auf das Dekret der Nationalversammlung vom 20. Juli 1790 bezog, mit dem Erfolge, daß für den Moment die Pfändung aufgehoben und sowohl Alexander Aron als auch die Gemeinde Pfalzburg von jeder Verpflichtung frei erklärt wurden, die von der Brancassteuer oder von Rückständen dieser Art herrührte. Der Einspruch Alexander Arons richtete sich auch gegen eine an die Gemeinde Pfalzburg gerichtete Forderung von 6000 L., als gegen den auf diese Gemeinde fallenden Beitrag zur Tilgung der auf Metz lastenden Schuld von 440000 L. Auch in diesem Punkte stellte sich das Direktorium von Saarburg auf die Seite der Opponenten. Es ging nämlich von dem Stand- 5*