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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 1 · p. Seite 96

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 1
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 96 (sequence 23)
Language
German
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96 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. direktoriums so sehr als die Judenschaft, denen der Monarch in seinen Staaten mehr geholfen wissen wolle. Als die Punkte, die man in Erwägung genommen, bezeichnete sie die Vereidigung aller jüdischen Hausväter und sonstigen etablierten Juden, die in Ansehung ihres bürgerlichen Verhältnisses nicht mehr als Fremde, sondern als Landeskinder angesehen werden sollten, die Aufhebung der besonderen Schutzgelder und Abgaben, darunter des Leibzolles, die Abschaffung der Bezeichnung »Jude«, es sei denn von der Nation oder der Kolonie im ganzen die Rede, weil das eingewurzelte Vorurteil mit dieser Benennung beschimpfende Begriffe zu verbinden sich berechtigt halte1). In Wahrheit führte man höchstens eine Zählung der Juden* schaft in den gesamten Provinzen, Schlesien ausgenommen, zu Ende2). Erst am 19. November wurde eine Kommission ernannt, die volle drei Wochen später, am 10. Dezember, ihre Instruktion empfing8). Sie wurde darin, ausgehend von der Tatsache, daS bei der starken Vermehrung der Juden ihre eingeschränkten Erwerbsarten nicht mehr zureichten, angewiesen, die Verbesserung ihres Zustandes stets in genauem Verhältnis mit ihrer Nutzbarmachung für den Staat abzuwägen. Da für diesen eine einseitige Er- Weiterung ihrer Erwerbsmittel bei Fortdauer ihrer kirchlichen »auf die Absonderung von anderen Menschen eingerichteten« Gesetze das Uebel noch größer mache, so ward empfohlen, künftig die wenigsten zum Handel zuzulassen, den größten Teil auf Künste und Professionen, Ackerbau, Handarbeit und Soldatenstand frei von aller Schacherei hinzulenken, *) Aus einer geschriebenen Zeitung. Dezember 1786—1787 (L v. Ranke, Die deutschen Mächte und der Fürstenbund. Sämtliche Werke 31 und 32. 2. Ausg. Leipzig 1875), S. 563. a) Allg. Ztg. d. J., S. 204. Das Resultat ergibt, da wohl die geduldeten und außerordentlichen Schutzjuden fehlen, 20.689 Juden, Schlesien mit etwa 11.000 hinzugerechnet, ungefähr 31.700, d. h. einen Juden auf 175 Einwohner. s) Geiger I, S. 133 f., II, S. 164, Allg. Ztg. d. J., S. 205.

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