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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 1 · p. Seite 97

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 1
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 97 (sequence 24)
Language
German
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97 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. eine Aufhebung ihrer Spezialabgaben aber und eine Er weiterung der bürgerlichen Rechte, besonders Abschaffung der solidarischen־ Verbindung und des rabbinisehen Zwanges, allein zu bewilligen, wofern sie ihre Religion den erwähnten Berufen anbequemten und modifizierten. Wie es aber auch mit der Überwindung dieser Schwierigkeiten stehe, zu denen noch die Rücksicht auf Innungs-, Städte- und Provinzial- Privilegien kam, man habe, da die Reform auf die Juden langsam nach und nach einwirken und erst ihre Kinder und Nachkommen gänzlich oder teilweise verbessern werde, für die jetzigen Juden auf interimistische Anordnungen und Grundsätze Bedacht zu nehmen. Endlich wurde die Berücksichtigung des finanziellen Ausfalles, der zu erwarten sei, bei Präliminarpunkten die Befragung des Generaldirektoriums und für erforderliche Auskünfte die Erkundigung bei den Generaldeputierten Liepmann Meyer Wulff, Isaac Daniel Itzig und David Friedländer anbefohlen1). Die gewundenen Sätze der Instruktion häufen derart Schwierigkeit auf Schwierigkeit, verklausulieren jeglichen Schritt vorwärts mit solchen Bedingungen und Einschränkungen, daß man sofort die Überzeugung gewinnt, das Generaldirektorium habe es auf eine Ver- Schleppung der Sache abgesehen2 3 * * * *). Mit der Zusammensetzung der Kommission an sich durften die Juden zufrieden sein. Außer den Geheimen Finanzräten Klevenow und Dietrich8) gehörte ihr der Generalfiskal d’Asnieres an, derselbe, der schon 1765, als man mit einer Erhöhung der Judenschutzgelder umging, deren Berechtigung schlechtweg bestritten und sich damals von der Vorgesetzten Behörde einen scharfen Verweis zugezogen 1) Geiger II, S. 339—41. a) Allgem. Zig. d. J. S. 205. 3) Oeiger II, S. 339. II, S- 164 druckt er dafür Kleveneck und Dietrichs. Der letztere dürfte identisch sein mit dem Vetter der rosenkreuzerischen Brüder Beyer, war also ein Geschöpf und Werkzeug Wöliners, vergl. Geheime Briefe usw., S. 68 f., 76. Monatsschrift, 57. Jahrgang. 7

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