Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 21)
- Language
- German
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94 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. ihrem großen Vorbild entsprechend, gehörte vollends den Juden nicht1 * *). Sie mochte ihnen gegenüber ähnliche Anschaumigen hegen, wie sie der von Friedrich Wilhelm persönlich ausgezeichnete Geheime Kriegsrat und Stadtpräsident von Königsberg, Hippel*), gelegentlich in einem Briefe niederlegte, den man als ein typisches Glaubensbekenntnis werten darf. Er sprach den Juden die Fähigkeit zu staatsbürgerlichen Rechten ab, weil sie bei der Eroberung des Landes gefehlt hätten, den Staatskredit nicht erhöhten und die Naturalisation allein anstrebten, um zu höherer Macht zu gelangen und ein neues Palästina zu gründen. Er verdächtigte die vornehmen »deistischen« Juden, sie mißbrauchten die Menge der Stockjuden die gar nicht die Freiheit begehrten. Es dünkte ihn ein schrecklicher, schauderhafter Gedanke, sich mit dem lasterhaften Volke in der Hoffnung seiner moralischen Verbesserung zu verbinden; er fürchtete von der Annäherung nichts anderes als Verführung und Ansteckung8). Das Generaldirektorium sprach es späterhin selber aus, es sehe in den bestehenden Gesetzen Sicherungsmittel für die übrigen Staatsbürger, und verfocht ihre unveränderte Aufrechterhalturig, solange die jüdische Nation sich nicht bloß durch spekulative Religionsmeinung, sondern durch praktische Grundsätze, Sitten und Gebräuche von den übrigen Einwohnern absondere und einen gewissen Nationalhaß nähre, solange sie vermöge ihrer inneren Verfassung einen Staat im Staate bilde, solange die Erziehung des großen Haufens auf eine so verkehrte, zweckwidrige Art eingerichtet sei4). Kurz, es verschanzte sich hinter der Auffassung, die äussere Reform könne allenfalls der inneren folgen, wobei es den geheimen l) Allgem. Ztg. d. J. S. 205, Philippson I, S. 374. •) A. D. B. XII, S. 464. *) Abgedruckt bei M. Kalisch, Die Genossenschaft für Reform im Judentum. Berlin 1846, S. 44—54, vgl. Geiger II, S. 177. 4) Das. II, S. 175f. (Bescheid an die Judenältesten v. 2. April 1798).