Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 19)
- Language
- German
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92 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. Verbot des Handels bedrohte1). Obgleich die Eingabe• der Deputierten bereits abgegangen war, erschien zumal das Pfand- und Leihreglement so rigoros, daß man sich entschloß, alsbald darüber sich zu beschweren. Einanderweitiges untertänigstes Promemoria, unter dem 21. Mai 1787 schleunigst hinterhergeschickt, griff die Hauptpunkte heraus,, beklagte, daß von neuem der Gedanke der solidarischen Verbindlichkeit zu Grunde gelegt sei, bedauerte die Schwierigkeiten, die den Ältesten aus der Revisionspflicht erwüchsen, und erwartete von einer weisen Gerechtigkeit, daß sie denselben Grad des Verbrechens an verschiedenen Religionsverwandten nicht verschieden ahnden werde* *).. Die Vorstellungen der Judenschaft wurden dem Minister von Werder übergeben, dem Chef des Zoll- und Accisedepartements, einem Manne, dem man nachsagte, er tue lieber das Gute als das Böse und ergreife nur aus Unkunde der Sachen falsche Maßregeln8); Wöllner rühmte von ihm in einem Briefe an den König, alle Minister, bis auf ihn einzig und allein, hätten noch den Satan im Herzen4). Obschon im Jahre 1783 Friedrich Traugott Hartmann einen Versuch unternommen hatte, durch die Widmung seiner ג) N. C. C. VIII, 1787, Nr. 35, S. 831 (§ 29). — Belanglos war das Reskript vom 16. Januar 1787 über die Vererbung jüdischer Häuser (Terlinden, S. 149 f.), sowie die Instruktion für das Oberschulkoliegium vom 22. Februar 1787, dessen § 5 die Schulen des Militärs, der französischen Kolonie und der Juden von seiner Oberaufsicht ausnahm (Philippson, I, S. 130, N. C. C. VIII, 1788, Nr. 25, S. 619). *) Geiger, I, S. 133, II, S. 163, Allgem. Ztg. d. J., S. 205, Friedländer, S. 116—119. J) Vorbericht und Anmerkungen des Französischen Übersetzers zu den geheimen Briefen tsw. Utrecht 1788, S. 9 f. Seine malitiöse Charakterisierung schließt mit den Worten: Er ist ein eingeschränkter Kopf, aber er hat kein böses Herz; er ist arbeitsam, aber erbegreift langsam. Vgl. über Werders Laufbahn Philippson, I, S. 102 f. *) J. D. E. Preuß, Zur Beurteilung des Staatsministers v. Wöllner (Ztschr.!. Preußische Geschichte und Landeskunde, 3. Jahrgang 1866), S. 91.