Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 16)
- Language
- German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 89 jüdischer Sachverständiger ein neues Reglement zu entwerfen, gegründet auf Grundsätze der Menschenachtung und Duldung, angemessen dem Flor des Staates und den Talenten und Kräften der Kolonie1). Die erste Abteilung des Abrisses von dem politischen Zustande der Juden stellte die Abgaben in barem Gelde zusammen, die sie in allgemeine und besondere, letztere wiederum in bestimmte jährliche und besondere unbestimmte einteilte*). Die zweite Abteilung handelte von den Lasten der Juden, von ihrer Verpflichtung, eine bestimmte Menge inländischer Manufakturwaren jährlich außer Landes zu führen, mehrere unrentable Fabriken zu unterhalten und bei gewissen Gelegenheiten die Erzeugnisse der Königlichen Porzellanmanufaktur zum Export zu übernehmen8). Die dritte Abteilung nannte die Benefizien, von denen die Judenschaft ausgeschlossen war (Armen- und Krankenpflege, Bauhülfsgelder*)), die vierte setzte deren Aufzählung fort, indem sie sich besonders auf Staatsämter, Ackerbau, Handwerk, Chirurgie und Universitätslaufbahn sowie auf die mannigfachen Handelsbeschränkungen, weiter auf die unterschiedliche Behandlung vor Gericht und die Verschuldung der Gemeinden bezog5). Die Schilderung schloss mit der Versicherung, nach der strengsten Wahrheit entworfen zu sein, und einer Aus* malung der Gefühle, die, gemischt aus verbitternder Erniedrigung und freiheitlicher Sehnsucht, die Herzen der Juden durchfluteten. Sie verhieß, daß Dankbarkeit und Pflichtgefühl ihren Mut auf dem neuen Wege zur Wohlfahrt des Vaterlandes stärken würden, um, durch väterliche Nachsicht, weise Behandlung und menschenfreundliche Duldung dazu instand gesetzt, einer glücklicheren Nach- *) Friedländer, S. 53—56. s) Das. S. 57-65. ») Das. S. 66-71. ף Das. S. 71 -72. ') Das. S. 73-81.