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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 1 · p. Seite 85

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 1
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 85 (sequence 12)
Language
German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 85 schleuderte in seinem »Versuch über das Volk« 1786 gegen den Staat die Anklage, seine Einschränkungen zwängen eine Gattung von Untertanen zu verbrecherischen Handlungen. Nicht nur im Namen von Natur und Menschlichkeit, sondern zum Wohle des Staates verlangte er, man solle den Juden Künste, Handwerke und Gewerbe freigeben, den Anbau wüster Ländereien erlauben und jeder Familie den Ankauf eines städtischen Grundstücks gestatten. Er hatte nichts dagegen einzuwenden, erteilte man ihnen vollkommen gleiche Rechte mit den übrigen Untertanen1). II. War es gestattet, nach diesen Symptomen den Stand der Dinge zu beurteilen, so vermochte sich keine Konstellation für die Juden günstiger zu gestalten. Vielleicht war es ihnen obendrein durch ihre Beziehungen kund geworden, daß unterdessen ohne ihr Zutun auf die Initiative des Herrschers hin ein erster Akt geschehen war, der eine folgenreiche Wirkung nach sich ziehen mußte. Als man im September 1786 die Reorganisation des Generaldirektoriums auf kollegialischer Grundlage vornahm, bearbeitete der König selbst den redigierten Verfassungsentwurf, den man ihm neuerdings einreichte, um ihn mit zahlreichen Marginalien zu versehen. Dem Paragraphen über die Judensachen fügte er eigenhändig die Worte an: »Diese so gedrükte Nation sol so viel möglich soulagirt werden, und von dem General Fiscal nicht so greulich geküelt werden«. Die Randbemerkung ging gleich den übrigen Schrift »Über die physische und moralische Verfassung der heutigen Juden, Stimme eines Kosmopoliten,« Germanien 1791, S. 70 f. gegen die Berliner Justiz den Vorwurf, sie sei von der Judenschaft bestochen, s. ferner Feuerbrände VI, S. 102 f. J) L. Geiger, Kleine Beiträge usw. (ZfGJD. IV, 1890), S. 49 ff., vgl. für die allgem, Stimmung den Gesangbuchvers das. S. 55 sowie den Entschuldigungsprolog vor dem »Kaufmann Von Venedig,« August 1788, König, S. 328 ff.

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