Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die ältesten Nachrichten über die Juden in Halle
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 3)
- Language
- German
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34 Die ältesten Nachrichten über die Juden in Halle. des Lauterbergs bei Halle spricht von einer Plünderung der Juden in Halle, bei der ein goldener Kelch im Gewichte von 272 Mark Gold, nach Ermordung des Inhabers, neben andern Sachen geraubt wurde1). Diesen Kelch hatte ddr 1185 verstorbene Markgraf Dietrich dem genannten Kloster geschenkt und der Graf Ulrich von Wettin später bei den Juden in Halle verpfändet, weshalb dieser sich verpflichtet fühlte, das Kloster durch Schenkung eines Grundstückes zu entschädigen2). Nach dem Wortlaut des Chronisten wäre man fast versucht zu glauben, daß es sich hier nur um die Tat eines einzelnen Räubers handelt. Trotzdem wird es wohl richtiger sein, anzunehmen, daß diese Plün-־ derung mit dem von den Reinhardsbrunner Annalen erwähnten Aufruhr gegen die Juden im Zusammenhang stand, und daß beide Quellen, die an ein und dasselbe Ereignis denken, sich gegenseitig ergänzen3). Wir erfahren auf diese Weise, daß man sich beim Aufstand nicht mit Niederbrennen der jüdischen Häuser und Vertreibung der Juden begnügte, sondern daß man auch mordete und plünderte. Die Chronik erzählt uns aber nur von einem erschlagenen Juden; ob auch noch andere Juden umkamen* wissen wir nicht. Wenn daher Hertzberg von »vielen« erschlagenen jüdischen Kaufleuten spricht4), so hat hier die Phantasie etwas nachgeholfen. habitaculis Judeorum concitato -[tumultu ignem apponerent et eos a civitate penitus pertubarent. Annales Reinhardsbrunn. (Thüring. Ge״ schichtsquell. I, S. 108). — Siehe Mülverstedt II, S, 95 unt. Nr. 219. Aronius Nr. 373. x) . . . qui (calix) posttnodum a comite Ulrico de Witin aput Judeos Hallis Impigiioratus cum quidam civitatis ipsius eosdem Judeos latrocinio invasisset, interfecto qui eum habebat, cum rebus aliis ablatus est. Ghron. Montis Sereni (Pertz Scriptores-XXIII, S. 160, Z. 7 f ). — Siehe Mülverstedt I, S. 704, Nr. 1683, Aronius Nr. 368. s) Pertz Scriptores XXIII, S. 172, Z. 27 f. 3) Diese Auffassung finden wir bei Hertzberg I, S. 122 u. Aronius, Nr. 373. 4) Hertzberg I, S. 122, wohl beeinflußt von den Chronisten