Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Mitgliederzahl der Gerichtshöfe zur Zeit des zweiten Tempels
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 7)
- Language
- German
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30 Über d. Mitgliederzahl d. Gerichtshöfe zur Zeit d. zweiten Tempels. ganz grundlos. Funk sucht zwar seine Hypothese durch zwei Notizen bei Josephus zu bekräftigen. Dieser erzählt in Antt. XIV, 94, daß Herodes beim Antritt seiner Regierung »alle« Mitglieder des Synhedriums getötet habe. Nach Arntt. XV, 2 hat nun Herodes die 45 Vornehmsten von der Partei des Antigonus getötet. Aus diesen Überlieferungen möchte Funk mit Wellhausen und Schürer schließen, daß es zu dieser Zeit ein Richterkollegium von 45 Richtern gegeben habe, wenn das Wort alle wörtlich gemeint sei. Wellhausen bezog es auf das große, und Funk bezieht es auf das kleine Synhedrion. Und wie stehe es um Sameas, dem Herodes das Leben geschenkt hat? War er nicht einer der Richter, wie Josephus a. a. O. erzählt? Und Pollion? Wer war Baba b. Buta, der nach der Sage im Talmud (Baba Bathra 3 b) durch Herodes nicht getötet, nur geblendet wurde — eine Sage, die gewiß auf einer geschichtlichen Tatsache beruht — war er nicht vermutlich ein Mitglied des Synhedrions? Demnach bestand das Synhedrion doch jedenfalls aus mehr als 45 Personen; denn 45 sind durch Herodes ermordet worden. Die Sache verhält sich aber ganz anders. Wellhausen sucht, entsprechend seiner Tendenz, die hebräischen Quellen von historischen Gesichtspunkten aus möglichst Lügen zu strafen, eine Differenz zwischen Josephus und dem Talmud zu finden, und konstruiert eine solche auch da, wo sie ganz gewiß nicht zu finden ist. Die Zahl 45 bei Josephus hat jedoch keinerlei Beziehung zum Synhedrion. Herodes tötete eben die Vornehmsten der gegnerischen Partei, im ganzen 45 Männer, unter denen auch Nichtmitglieder des Synhedrions waren, aber auch alle Mitglieder des Synhedrions, das im Prozeß gegen ihn nur aus 23 bestehen konnte, da es sich nur um einen einfachen Prozeß über eine Mordtat handelte. Das steht in voller Übereinstimmung zur alten Tradition des R. Jose (Sanhedrin 88 b), nach welcher feststeht, daß die Zahl der Mitglieder im kleinen Synhedrion in der Regel 23 Personen waren.