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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 1 · p. Seite 28

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 1
Article
Über die Mitgliederzahl der Gerichtshöfe zur Zeit des zweiten Tempels
Date
1913-01-01
Page
Seite 28 (sequence 5)
Language
German
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28 Über d. Mitgliederzahl d. Gerichtshöfe zur Zeit d. zweiten Tempels.. mit der talmudischen Überlieferung die zwei Gerichts- Schreiber hinzufügen sollen? Die Sache steht aber ganz anders. Für die Existenz der Sieben-Männer-Gerichte spricht: auch die Mischna Sanhedrin I,!,wonach zu Entscheidungen, über das Kalenderwesen 7 Personen nötig waren; R. Simon b. Gamiiel weist diese Tätigkeit den kleinen Ortsbehörden zu. Die alte Praxis bei R. Gamiiel II war auch so (Sanhedrin 11a). Da das Kalenderwesen, wie bekannt, damals von großer Wichtigkeit war, ist es naheliegend, daß in Jerusalem, das für Josephus als Beispiel diente, stets die örtliche Behörde aus 7 Personen bestand. Um seine neue Hypothese, daß zur Zeit des zweiten Tempels das kleine Synedrium für Kriminalprozesse aus 45 Mitgliedern bestand, aufzustellen, macht Funk einen Exkurs in den jerusalemischen Talmud; nur deutet erden betreffenden Passus unrichtig. Ich muß ihn, um die Sache klar zu stellen, in ganzer Ausdehnung hierher stellen. Nachdem R. Joschijah und R. Jonathan aus der Bibel nachgewiesen haben, daß. bei Geldprozessen drei Richter nötig sind, heißt es weiter: ,רבי אומר בשדם הבהוב מדבר אתה אומר בשדם או אינו אלא באחד אלהים אין כתיב כאן אלא (ohne Waw) כשהוא אומר אשר ירשיען אין בית דין שקול מוסיפין עליהם עוד אחד ,(mit Waw) אשר ירשיעון הרי שלשה. ר, אבהו בעי וכיני דיד ממונות בחמשה ושיגטור הדין בכ״ג אשכח תני ד חזקיה הואיל ואמרח תורה הרוג ע״פ מטים, הרוג ,(lies (בג׳ ע״פ עדים, מה עדים שדם אף מטים שדם ואין בית דין שקול מוסיפין עליהם עוד אחד הרי חמשה (Jeruschalmi Sanhedr. I, 1). R. Abbahu fragt, wie man sieht, nach dem exegetischen Grund der oben zitierten Meinung Rabbis in der Tosefta^ nach welcher auch bei Geldprozessen fünf Personen nötig sind, und darauf folgt sogleich die Antwort mit der Boraitha im Namen R. Chiskijahs, in welcher das Wort בכ״ג unbe~ dingt ein Corruptel ist. Funk meinte aber, daß R. Abbahu »der von der erwähnten Tosefta offenbar keine Kenntnis hatte«, die Frage aufgeworfen habe: nach Rabbis Auffassung — daß die Majorität, die die Entscheidung fällt aus drei

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