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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 1 · p. Seite 26

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 1
Article
Über die Mitgliederzahl der Gerichtshöfe zur Zeit des zweiten Tempels
Date
1913-01-01
Page
Seite 26 (sequence 3)
Language
German
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26 Über d. Mitgliederzahl d. Gerichtshöfe zur Zeit d. zweiten Tempels. regel und erklärte seinen Sklaven für frei, was sonst verboten ist (Berachot, 47 b; Gittin 38 b). R. Elieser, ein Schüler R. Jochanans b. Sakkai, einer der ersten Tannaim, der die alte Tradition berücksichtigte, wohnte doch in Palästina und hielt dennoch 10 Personen für unentbehrlich zu einer Gebetversammlung. Der Ausdruck in Soferim ורבותינו שבמערב, für die Vertreter der Meinung, nach welcher auch die Zahl 7 für den öffentlichen Gottesdienst genüge, darf uns nicht irre führen. Der Traktat Soferim stammt, wie bekannt, aus der gaonäischen Zeit. Die dort angeführte Begründung dieser Meinung mit Hinweisen auf die Zahl der Worte in Richter 5, 2 ist ganz eigenartig und scheint eine ganz späte Interpolation zu sein. Naheliegend ist, daß diese Meinung auf einer geschichtlichen Notwendigkeit beruhte. Sn der gaonäischen Zeit der Blüte jüdischer Gemeinden in Babylonien, waren die Gemeinden in Palästina stark zurückgegangen, und es kam oft vor, daß es fast unmöglieh war, 10 erwachsene Personen an einem Orte zu finden. Da suchte man die Zahl bei dem öffentlichen Gottesdienst zu vermindern, und manche behaupteten sogar, daß auch 6 Personen genügten (Soferim a. a. O.1). Nicht besser steht es mit der Richterzahl. Nach Funk war in Babylonien die stete Richterzahl 10, was daraus geschlossen wird, daß R. Huna, nach Angaben des Talmuds, so oft eine Gerichtsverhandlung vor ihn kam, zehn Gesetzeskundige um sich versammelte. Das kann aber unmöglich der Fall gewesen sein, da אין בית דין שקול. Auch Maimonides, den Funk zitiert, erwähnt die Zahl »elf«. Als Maimonides Rabbiner in Kahirah war, hatte er ein Richterkollegium von 10 Personen (RGA. Peer ha-Dor § 152), also waren es mit ihm »elf«. Wird hier auch die Zehnzahl außer dem Präsidenten gemeint? Dennoch hat der Passus mit R. Huna keine beweisende Kraft. Der Talmud (Horajot 3 b) erzählt, daß auch 13 Vgl. Tosafot Megilla 23 b. s. v. ואין.

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