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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 1 · p. Seite 25

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 1
Article
Über die Mitgliederzahl der Gerichtshöfe zur Zeit des zweiten Tempels
Date
1913-01-01
Page
Seite 25 (sequence 2)
Language
German
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Über d. Mitgliederzahl d. Gerichtshöfe zur Zeit d. zweiten Tempels. 25 Personen genügen (Mischnah Sanhedrin I, 1)? Funk will es mit der verschiedenartigen Auffassung der Palästinenser und Babylonier über die עדה (Num. 35, 24), die in der Bibel das Richterkollegium bezeichnet, in Verbindung: bringen1). Nach den babylonischen Amoräern — sagt er — bestand die kleine Ortsbehörde in talmudischer Zeit aus zehn Gesetzeskundigen, in Palästina aber war schon zur Zeit des Josephus die Zahl der Richter in deT Regel nur sieben. Als Grund dient ihm, so wie Herrn Büchler, die׳ verschiedene Auffassung der »edah« bei den beiden genannten Schulen in bezug auf den Kultus. In Babylonienmußte ein »öffentlicher Gottesdienst nur in einer »edah« von 10 erwachsenen Personen abgehalten werden (Megilla 23 b)«, während die Palästinenser »auch einer Ver- Sammlung von sieben Personen die Rechte einer öffentliehen Versammlung zuerkannt haben (vgl. Soferim 107 ,(צ)«. Ist nun etwa die Mischna Megilla III (IV), die 10 Personen für den öffentlichen Gottesdienst vorgeschrieben hat (Funk hätte lieber die Mischnah als die Gemara zitieren sollen^ in Babylonien abgefaßt worden? Ist die in der Gemara im Namen von R. Chijja3) zitierte Boraitha, die den Grund dieses Gesetzes auf das Wort »edah« zurückführt, etwa nicht auf palästinensischem Boden geschrieben? Eine Boraitha erzählt, daß einst R. Elieser in die Synagoge kam, um den öffentlichen Gottesdienst abzuhalten, aber hier nur 9 Personen vorgefunden hat. Um die vorgeschriebene Zehnzahl zu haben, ergriff R. Elieser eine außergewöhnliche Maß- ג) Diese Meinung hat schon langst A. Büchler ausgesprochen. Vgl. A. Büchler, Das Synhedrion und das große Beth-Din in der Quaderksmmer des jerusalemischen Tempels, Wien 1902, 122, N. 107. s) Bei Funk fehlerhaft zitiert. s) Vgl. Sanhedrin 74b, wo ר״ ינאי der Bruder des R. Chijja b. Abba heißt, in Berachot 21b steht רבנא> Das sind lauter palästicensische Amoräer. Der von Funk zitierte Josua b. Lewi (Sarahedrin 7 a), der von 10 Richtern spricht, lebte doch auch in Palästina־

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