Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 1 · p. 24

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 1
Article
Über die Mitgliederzahl der Gerichtshöfe zur Zeit des zweiten Tempels
Date
1913-01-01
Page
24 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2829132-2829851-2829853-2847229--40114-2847279
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Über die Mitgliedern]!! der Gerichtshöfe zur Seif des zweite! Tempels. Von A. J. Karlin. ln seinem Artikel »Die Männer der großen Versammlung und die Gerichtshöfe im nachexilischen Judentum« (Monatsschr. LV, (1911), Heft 1—2) hat Herr S. Funk einige Hypothesen über die Richterkollegien zur Zeit des zweiten Tempels aufgestellt und den Versuch gemacht, »einige diesbezügliche Angaben des Josephus, welche ganz anders lauten als sie uns durch die talmudischen Quellen überliefert sind, mit denen des Talmud zu vergleichen und bei maneben derselben deren Übereinstimmung nachzuweisen.« Ich zweifle, ob H. Funk mit seinen neuen, und, wie im weiteren erwiesen werden soll, in vielen Hinsichten unhaltbaren Hypothesen dieses Ziel erreicht hat. Wenn er auch die Spuren der Einrichtungen, wie sie nach Josephus im jüdisehen Volke bestanden haben, bei R. Jehuda ha-Nasi vorfindet, so steht doch dem gegenüber, was ein früherer Tanna, R. Jose, von den alten Einrichtungen in Jerusalem in Form einer alten Tradition ganz übereinstimmend mit den letzten Auffassungen der talmudischen Quellen erzählt (Tosifta, Chagigah, 11; Babli Sanhedrin, 88 b). ln Wahrheit besteht keine Differenz zwischen Josephus und den talmudischen Überlieferungen, sie ist eben nur von Wellhausen und Schürer in ihrer Weise behauptet worden. Ganz richtig hat Funk bemerkt, daß die von Josephus erwähnte Ortsbehörde aus 7 Personen (שבעה טובי העיר) nicht eine Verwaltungsbehörde, sondern ein Sieben-Männer- Gerichtshof gewesen ist. Wie ist es aber zu erklären, daß man 7 Personen nötig hatte, da doch für Zivilprozesse &

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.