Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Christliche Talmudforschung
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
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Chris tliche Talmudforschung. 19 »Die Rücksicht auf die Furcht ist derselbe naive Standpunkt wie I 3: Frömmigkeit darf nicht in Gefahr bringen, hier aber ein gesunder Rückschlag gegen die Knechtung des Menschen unter bestimmte Gebetszeiten«1).— Wie soll man das verstehen? Da wettert und zetert man gegen das »Gesetz«, da schimpft man in allen Tonarten auf die »Schriftgelehrten und Pharisäer«, die dem Volke eine »unerträgliche Last« aufgebürdet; stellt es sich aber heraus, daß die als »verknöchert« und »erbarmungslos« verschrieenen Rabbinen bei Kollisionen zwischen Gesetz und Leben ersteres zurücktreten lassen, d. h. also: das Gesetz ist der Menschen wegen da, nicht der Mensch des Gesetzes wegen2 *) — so ist dies ein naiver Standpunkt! Wird dieser Grundsatz aus dem Neuen Testament5) angeführt, so ist er groß,״ erhaben, unübertrefflich; findet man ihn aber bei den Rab~ binen, so ist es Naivität und ein naiver Standpunkt. Und dies nennt man Kritik, nennt man Wissenschaft, nennt man Religionsgeschichte! Und die Festsetzung bestimmter Gebetszeiten soll eine Knechtung des Menschen sein? Ob dieser Satz richtig äst* vermag ich nicht zu beurteilen, da ich selbst die schweren Ketten dieser Knechtung trage. Es wird sich wohl damit so verhalten, wie im allgemeinen mit der »Last des Gesetzes«, deren erdrückende Schwere immer bloß von den christlichen Theologen empfunden wird, während die eigentliehen Träger dieser Last sich nie über sie beklagen4), ja — horribile dictu — sogar eine aus ihr quellende ב) S. 47. *) Sifra zu Lev. 18, 5; Tosefta Sabbat XV, 17; Joma 85a־—b; Synhedr. 74a; Ab. sara 27b, 54a; Mechilta, ed. Friedmann, 103b—104a, ed. Hoffmann, S. 160; Sabbat 132a; Jer. Joma VIII, 4 (45b, 19). Vgl. Aptowitzer in der Monatsschrift 1908, S. 116 f. ף Ev. Mat. 12, 8; Marc. 2, 27—28; Luc. 6, 5. 4) Und wer klagt, der hat schon früher auf gehört zu tragen, und die Klage dient nur zur Beschwichtigung des Gewissens. 2*