Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Ethik R. Saadjas
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 7)
- Language
- German
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Die Ethik R. Saadjas. 71 die Sphäre des Einzelwesens beschränkt wird, so ist dies auch mit dem Schädlichen der Fall, das er in den verbotenen Handlungen nachzuweisen sucht. Mord, Unzucht und Diebstahl sind verboten. Das Schädliche des Mordes bezieht sich natürlich auf den Ermordeten. Erstens ist ihm Schmerz zugefügt worden, und dann ist in ihm der Zweck vereitelt worden, den Gott bei seiner Schöpfung im Auge hatte. Den Schaden der Buhlerei findet Saadja darin, daß von den Nachkommen, den Tieren gleich, keiner seinen Vater kennen würde. Der Sohn würde seinen Vater nicht ehren und dieser jenem nicht seine Habe als Erbe übertragen können. Dem Mensehen würden seine Verwandten unbekannt bleiben, und er könnte ihnen keine Liebe erweisen. Die Übeln Folgen des Diebstahls sind die Vernichtung des Eigentumsbegriffs und die Gefährdung der menschlichen Gesellschaft1), in allen diesen Stellen liegt der Nutzen und der Schaden des Einzelnen immer zugleich in dem Nutzen und Schaden der Gesamtheit. Wenn Saadja nun das Prinzip für das sittliche Handeln in seiner individuellen Ethik dahin bestimmt, »daß die entscheidende Vernunftkraft jede Neigung genau auf ihre Folgen prüfe und sie nur zulasse, wenn ihre Folgen nicht schädlich oder wenn sie gar lobenswert seien, davon aber abrate, wenn die Folgen sich nach irgend einer Seite hin als schädlich erweisen«2), so entspricht es, weil es das sittliche Handeln von dem Erfolge und nicht von dem »guten Willen« abhängig macht, vielleicht nicht den Anforderungen, die man heute, in den Zeiten nach Kant und Herbart, an ein ethisches Prinzip stellt. Es ist, schon weil es psychologisch bestimmt wird, individualistisch. Saadja betrachtet das Individuum aber nicht als ein unabhängiges, sich selbst genügendes Wesen, sondem als Mitglied der menschlichen Gesellschaft, deren Wohl l) Emunot III, S. 59. *) das. X, S. 145.