Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 1 · p. Seite 113

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 1
Article
Erwiderungen [Nachricht] / Jampel, Siegmund
Date
1911-01-01
Page
Seite 113 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2829132-2829835-2829837--38523-2847053
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Erwiderungen, 113 Daten den Handbüchern entnommen hat, wie die meisten seiner Zitate aus dem Talmud dem Wörterbuche Levy's entnommen sind* Dies meinte ich mit dem von Dr. Fromer berichtigten Satz; Daß Herr Fromer gerade diesen Satz berichtigt, ist übrigens sehr merkwürdige Lange vor meinem Referat hat L. Go Id Schmidt in seiner Kritik des Fromerschen Buches, wie ich in demselben Aufsätze S. 561 erwähne, folgendes geschrieben: S. 21, Anm. 2: »Das ganze Buch besteht aus Zitaten, teils wörlich abgeschrieben mit Nennung der Quelle, teils uxngemodelt ohne Nennung derselben. Abgedroschene Phrasen sind — weiß Gott woher — zusammengeschleppt, während Wissenswertes nicht zu finden ist. Auf S. 20 (Nomadenperiode der Juden) wird ein langes und breites Gefasel über den Charakter der Nomaden gegeben, wahrscheinlich aus irgend einem Lexikon abgeschrieben, während von der Nomadenperiode der Juden kein Wort zu finden ist«. S. 39, Anm. 1; »Die Zitate aus dem Talmud in seinem Buche sind nach secundären Angaben abgeschrieben«. S. 49: »Das eigentliche Buch schließt mit Seite 231; "dann beginnt eine rein mechanische, wähl scheinlich aber aus Stracks »Einieitung in den Talmud« abgeschriebene Inhaltsabgabe der Mischria, der sich dann das oben besprochene Probestück aus dem Talmud anschließt. Von diesen 231 Seiten besteht ungefähr die Hälfte aus einer mechanischen wörtlichen Abschrift von Zitaten, auf die die Schriftsteller, die er benutzt oder abgeschrieben hat, besonders Geiger, verweisen«. Gegen diese Ausführungen Goldschmidts findet sich in Fromers ausführlicher Gegenkritik kein Wörtchen des Protestes! Angesichts dieses Schweigens an den Satz »qui tacet, consentire videtur« zu denken, ist bis jetzt nicht verboten gewesen. Ad 2 a. Daß Herr Fromer im Text wehaschichbat vokalisiert und 'in der Anmerkung behauptet hat: »grammatische Lesart wehaschkabat«, ist richtig«. Wer aber einmal in einem mit Textfragen sich beschäftigenden Buche geblättert hat, weiß, daß die Vornahme einer Korrektur, das Vorschlägen einer Lesart kurz durch »lesen« ausgedrückt wird, In diesem Sinne schrieb ich, daß Fromer wehäschkäbat liest, wie ich ja auch nur aus dem grammatischen Sprachgebrauch die »Schnitzerhaftigkeit« dieser Lesung nachgewiesen habe. Daß Herrn Fromer dieser Gebrauch des Zeitwortes »lesen« nicht bekannt ist, habe ich nicht vorausgesetzt. Ad 2 b. Die Verteidigung des Schnitzers »wehaschkabat« befindet sich in Frönters Broschüre gegen Goldschmidt auf Seite 22 und 23, also auf2 ׳ Seiten. Daß die Behauptung: »wer die Schwierigkeit, die Monatsschrift, 55. Jahrgang. 8

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.