Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Männer der großen Versammlung und die Gerichtshöfe im nachexilischen Judentum
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 3)
- Language
- German
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die Gerichtshöfe im nachexilischen Judentum. 35 Schürer (Gesch. d. jüd. Volkes 3. Aufl. II, 177) meint, daß der Widerspruch auf einem Mißverständnis beruhe; die Mischna will nur jene Fälle aufzählen, zu deren Entscheidüng drei Personen genügen. So genügen z. B. drei Personen zur Entscheidung in Geldprozessen, dreiundzwanzig Personen zur Entscheidung in schweren Kriminalprozessen usw. »Aber nirgends« — meint Schürer — »ist gesagt, daß es Ortsgerichte gegeben habe, welche aus drei Personen bestanden.« Daß das kleinste Richterkollegium nach der Auffassung der babylonischen Amoräer nicht immer aus drei Personen bestehen mußte und in talmudischer Zeit nicht aus drei Personen bestanden hat, hätte Schürer aus Sanhedrin 7 b entnehmen können, wo ja ausdrücklich berichtet wird, daß R. Huna, so oft eine Gerichtsverhandlung vor ihn kam, zehn Gesetzeskundige um sich versammelte, damit, wie er sagte, ihn »nur ein Span vom Balken (ein kleiner Teil der Verantwortlichkeit) treffe«1). R. Huna hat wohl nicht ohne besondern Grund gerade 10 Richter zu den Verhandlungen berufen. Er hätte ja in seinem von Gelehrten überfüllten Lehrhause2) zu jeder Zeit auch 28 Gesetzeskundige finden und jeden Fall durch ein kleines Synhedrium entscheiden lassen können. Er hätte dadurch seine Verantwortung jedenfalls noch mehr verringert, und wenn er sich mit 10 Richtern begnügte, so wird es mit der Zahl 10 — wenn man dazu noch den vorherstehenden Ausspruch des R. Josua b. Lewi berücksichtigt, der ebenfalls von 10 Richtern spricht -יeine besondere Bewandtnis haben. Auch Maimuni sieht die Zahl 10 nicht als eine zufällige an. *Obgleich«, sagt dieser, * *ein Richterkollegium von drei ') Vgl. den vorherstehenden Ausspruch R. Josuas b. Lewi: »Wenn zehn zu Gericht sitzen, so hängt die Halsfessel um den Hals dieser aller«. *) VgL die hyperbolische Äußerung der Palästinenser über die große Anzahl seiner Hörer in Kethubb. und Funk, die Juden in Babylonien I, 113. 3*