Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Männer der großen Versammlung und die Gerichtshöfe im nachexilischen Judentum
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 2)
- Language
- German
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34 Die Männer der großen Versammlung und legien den Anfang machen und im Laufe der Abhandlung zum höchsten Forum, zu dem der »großen Versammlung« aufsteigen, weiches weit mehr den Charakter einer gesetzgebenden Körperschaft hatte, als den eines Gerichtshofes. A Die Zahl der Mitglieder in den verschiedenen Gerichtshöfen. 1) Gerichtshof für (Civil-) Geldprozesse. Nach der Mischna Sanhedrin I, 1, bestand das kleinste Ortsgericht aus drei Personen, das »kleine Synhedrium«, der eigentliche Kriminalgerichtshof, aus 23 und endlich das große Synhedrium aus 71 Mitgliedern. Nach Josephus scheint die kleinste Ortsbehörde aus 7 Personen bestanden zu haben. Nach seiner Angabe soll nämlich Moses angeordnet haben: >>Es sollen gebieten in jeder Stadt sieben Männer, und jeder Behörde sollen zur Unterstützung zwei Männer vom Stamme Lewi beigegeben werden«. (Antt. IV, 8, 14 ap^sTtoaav szzotyiv tcoXiv ocvSp? . . . exxavr! Si «py/j Suo avSps; ü—r,p:T«& S!367׳tk0<7av hx. Tf;c tow Asvitöv Man könnte bei dieser Stelle zunächst an eine Verwaltungsbehörde denken. Die Verwaltungsbehörden der Kommunen bestanden ja noch in talmudischer Zeit aus sieben Personen (den שבעה טובי העיר, Megilla 26 a und b). Aber aus Bell. Jud. II, 20, 5 geht deutlich hervor, daß die siebengliedrigen Behörden, die Josephus in den Städten Galiläas einsetzte, Richterkollegien waren. Sie hatten nur kleinere Streitigkeiten abzuurteilen, nicht aber ׳rät 7vpä'f[i.׳xTa jtal t«? tpovtvca? Saccc?, deren Aburteilung vielmehr dem von Josephus eingesetzten Rat der Siebzig vorbehalten war. Und auch bei der Wiedergabe des Gesetzes über anvertrautes Gut (Exod. 22, 6) setzt Josephus die Existenz von Sieben-Männer-Gerichten voraus (Antt. IV, 8 38): sl Ss jAYiSiv STCißiou'Xov Spöv 6 7uo׳r£1>&s1: et.'Ko'kiazx, äipiy-opisvo; iwl tov; £זזדxi •«cpsT«; öjj.vutco tov ל;ד4נ..