Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 9)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mitie des 14. Jahrhunderts. 63״ Rückständen, im ganzen 50 M., auszuhändigen1). — In dem Vertrage von 1324, der die Verteilung der vom Reiche »verliehenen Judengülten« zu Speyer regelt, sprechen die vertragschließenden Personen von einer »guelte, die uns von den juden vor versessen ist«2 3). — In einer Urkunde vom 3. November 1330 trifft Ludwig d. B. Bestimmungen wegen der 60 M., welche die Straßburger Juden ihm »verseßen hattent von iers gewerfes wegen, die sie uns jergelich geben soltent han, sit dez dages und wir zuo dem riche erwelt wurdent«8). Die Ursache zur Nichtleistung der Steuer bildete hier unzweifelhaft der Thronstreit zwischen Ludwig d. B. und Friedrich dem Schönen. Im Verlaufe desselben nahmen die Straßburger Bürger einen neutralen Standpunkt ein4), und es ist klar, daß sie die Judenschaft zu gleichem Verhalten zwangen. Deren Neutralität dokumentierte sich nun vor allem darin, daß sie keinem der beiden gekrönten Gegner Reichssteuern entrichtete. Es ist wohl mit Sicherheit anzunehmen, daß die Stadt hierbei in geschickterWeise die Rolle des tertius gaudens gespielt hat5 * *). Handelt es sich in vorgenannten Fällen nur um einzelne Gemeinden, die auf Jahre hinaus mit ihrer Steuer im Rückstand blieben, so gab es andererseits gar ganze Landesteile, in denen das Reich von den Juden viele Jahre hindurch, *) Boos, Wormser U.-B. II nr. 104; Uik. Ludw. d. B. d. d. 1315 Juni 15. 2) Hilgard, Speyerer U.-B. S. 285. 3) Wigand, Straßburger U.-B. II nr. 520. 4) Vgl. Knöpfier, Kaiser Ludwig der Bayer und die Reichsstädte in Schwaben, Elsaß und am Oberrhein, in den Forschungen zur Ge• schichte Bayerns XI, 5. 5) Nicht umsonst spricht wegen der »versessenen« Steuern Ludwig d. B. »die selben juden von Strazburg unde die stat gemenlich da selber von der juden wegen . .. ledig unde 10z«; Wie־- gand, Straßb. U.-B. a. a. O. — Hätte die Stadt ein reines Gewissem gehabt, so läge für Kaiser Ludwig keine Veranlassung vor, sie ledige zu sprechen.