Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Ein Memorandum der russischen Regierung
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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Ein Memorandum der russischen Regierung. £ werden; solche mit festem Wohnsitze und unbeweglichem Eigentums in gewisser Höhe und solche ohne festen Wohnsitz. Die ersten dürfen in ihrem bürgerlichen Berufe verbleiben, jedoch nicht auf den Dörfern und Ortschaften sich niederlassen. Die Juden, die keinen festen Wohnsitz haben, sollen innerhalb fünf Jahren bei der Kaufmann Schaft,^ dem Stande der gewerkschaftlichen Handwerker oder dem der Ackerbauer auf den staatlichen respektive privaten Län~ dereien sich eintragen lassen. 2. Die Juden sollen zur Gründung von Fabriken angeregt werden, wobei ihnen für diese Zwecke zinsenlose Darlehen aus den Erträgnissen der Fleischsteuer gewährt werden dürfen. 3. Den Juden, die sich dem Ackerbau widmen wollen, sollen Unterstützungen ebenfalls aus den Erträgnissen der Fleischsteuer gewährt und gestattet werden, zu ihrer (der Juden) Ausbildung drei Jahre hindurch christliche Arbeiter aufzunehmen. Auf den staatlichen Ländereien, wo Juden wohnen, soll der Anbau der rentabelsten Farbstoffe und Handelspflanzen gefördert werden. 4. Für die ackerbautreibenden Juden sollen landwirtschaftiiche Hilfskassen eingerichtet werden. Für diesen Zweck soll eine entsprechende Summe von der Fleisch- Steuer genommen werden. 5. Um eine Vermehrung der »nützlichen Juden« bei gleichzeitiger Verminderung der »schädlichen und unnützen« zu bewirken, sollen gegen die Juden, welche nach Ablauf der fünfjährigen Frist kein Domizil besitzen, folgende Repressalien in Anwendung kommen. Auf dem Lande dürfen nur Angehörige einer Gewerkschaftszeche verbleiben, die anderen sollen in die Städte abgeschoben und weder zur Rabbinerwahl noch zur Bekleidung öffentlicher Funktionen zugelassen werden. Ferner soll diese Kategorie von Juden nach Erfüllung ihrer Militärpflicht in einem bestimmten