Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Ein Memorandum der russischen Regierung
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 Ein MemcM^dum der russischen Regierung. einem Staate wie Rußland, wo der schwärzeste religiöse Fanatismus herrscht und bis heute noch keine allgemeine Schulpflicht existiert, vollends absehen darf, so wendete sich die Kritik der angeführten Talmudlehren hauptsächlich gegen den »ungewöhnlichen Charakter« der Juden, der die Ursache des Mißverhältnisses zwischen ihnen und den Christen sei. Namentlich aber stehe der Fanatismus der jüdischen Talmudisten einer »bürgerlichen Vereinigung« hindernd im Wege. Ein noch entschiedeneres Hindernis bilde aber der Chassidismus, welcher hier auch die »Sekte der Essäer« genannt wird. In dem zweiten Abschnitte werden die Verhältnisse der Juden in Rußland und die Maßnahmen der Regierung erörtert Die Judenverfolgungen in Deutschland waren die Ursache des wachsenden Zuzuges der Juden nach dem Königreiche Polen, wo damals nach den Angaben des Entwurfes 542.501 Männer, darunter 14.248 Kaufleute, 523.025 Bürger und Handwerker, sowie 3483 Bauern lebten, welche Zahlen von der Regierung als unsicher bezeichnet werden. Als die wichtigsten Gründe für die Unmöglichkeit einer gedeihlichen Coexistenz mit der Umgebung werden auf Seiten der Juden konstatiert: 1. Die Art und Weise der Jugendbildung, die in den Händen der unwissenden Melaindim liegt, welche den Kindern Intoleranz beibringen. 2. Die Institution des Kahal, der eine unbeschränkte Macht auf seine Angehörigen ausübt, »jegliches Beginnen zur Verbreitung der Bildung erstickt, das Volk in seinem Interesse in knechtischer Ergebenheit festhält«. Diese Kritik versteigt sich sogar zu der etwas verklausuliert ausgedrückten Vermutung, daß bei den Juden ein geheimer Gerichtshof existiert, dem man sogar Hinrichtungen auf der Folter in die Schuhe schob. 3. Die Fleischsteuer. Die Regierung klagt darüber, daß im Königreiche Polen von den Einnahmen der Fleischsteuer nur etwa 4 Rubel 50 Kopeken auf jede Seele entfallen, und daß über die Verwendung dieser in Büchsen