Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Vorarbeiten zur "Germania Judaica" II.
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 14)
- Language
- German
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Vorarbeiten zur »Germania judaica«. II. 103 diplomatischer Genauigkeit auf deutsch wiedergeben will. Daß damals und später, worauf Epstein (a. a. O. u. weiter) hinweist, Juden auch noch anderswo als in Altspeyer gewohnt haben, daß sie ihre Synagoge und ihr Badehaus anderswo gehabt und offenbar behalten haben, beweist, gegen die Absicht des Bischofs nicht das Mindeste. Die Errichtung eines besonderen Judenviertels entsprach ganz den kanonischen Bestimmungen. Der strengen Durchführung des Gedankens standen aber hier wie anderswo gewiß tausenderlei Sonderinteressen entgegen, die je nach den Umständen selbst eine kirchliche Behörde zur Nachsicht gegen jüdische Millionäre bestimmen konnten. Auch war die Aufrechterhaltung des Verbotes jüdischer Hausnachbarschaft im Vergleich zum Betriebe der hohen Reichspolitik, der die meisten Bischöfe ihre ganze Aufmerksamkeit schenkten, von so minimaler Bedeutung, daß in ruhigen Zeiten eine Abweichung unbedenklich übersehen werden konnte. Daß »loci« aber darum auf die Stadt Speyer bezogen werden müsse, weil es, wie Carlebach (S. 15) meint, sonst innerhalb des neu ummauerten kleinen Dorfes Altspeyer ein noch besonderes neu ummauertes Judenviertel gegeben haben müsse, ist unzutreffend, da dazu nur eine Mauer zwischen Stadt und Dorf zu ziehen war. 27) So scheint Carlebach (S. 14, 78) das »cum servientibus« der Urkunde gegen Wiener (S. 172) und Aronius (Nr. 168) richtig verstanden zu haben. 28) Stobbe in der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland I, 206, Anm. 1. 29) Zwei Tage nach Purim 4850. Die Urkunde ist gedruckt bei Remling, Urkundenbuch der Bischöfe von Speyer I, 66. Jaffe im Orient III, 374. Fürst, Urk. zur Gesch. d. Juden, Nr. 8. Hilgard 1, 12. Nr. 10. Vgl. Böhmer 1938, Stumpf 2902, Aronius 179. — Für die Annahme Caros (Sozialu. Wirtschaftsgeschichte der Juden I, 173), daß die Juden von Mainz und Speyer früher nur eine Gemeinde gebildet haben, findet sich in den Quellen keinerlei Anhaltspunkt. Es ist darum auch ausgeschlossen, daß unsere Urkunde sich ohne weiteres auch auf die Mainzer Judengemeinde beziehen sollte. 80) Vgl. S. 97, Nr. 2. 81) Vgl. S. 97, Nr. 5. 52) S. 98, Nr. 5. 33) Qu. II, 31, vgl. MS. 1897, S. 31, Anm. 5. 3*) Von Weisstein im Centralblatt der Bauverwaltung V (1885), Nr. 2, S. 14 f. Es liegt in der Judenbadgasse und bestand bereits 1128 oder 1129 (EE. 108). Die Eingangsschwelle liegt infolge allmählicher Aufhöhungen jetzt 2,40 m. unter der Erde. Auf dem Terrain befindet