Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Vorarbeiten zur "Germania Judaica" II.
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 7)
- Language
- German
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96 Vorarbeiten zur »Germania judaica.« II. tagen, um Lohn zur Arbeit mieten. Bei Rechtsstreitigkeiten zwichen ihnen und Christen soll jeder nach seinem Gesetz Recht geben und seine Sache beweisen. Zum Gottesurteil dürfen sie nicht gezwungen werden. Ebenso wenig darf ein Christ sie geißeln oder ins Gefängnis werfen. Auf die Übertretung steht der Bann, drei Pfund Silber. Nicht tödliche Verwundungen eines Juden werden mit einem Pfunde Gold gebüßt. Ist der Mörder ein Sklave, so muß dessen Herr für ihn büßen oder ihn zur Bestrafung ausliefern. Wer die Buße nicht zahlen kann, dem werden die Augen ausgestochen und die rechte Hand abgehauen. Streitigkeiten der Juden unter einander werden von ihnen selbst entschieden. Zur Ablegung von Zeugnissen können sie durch den vom Bischof eingesetzten Synagogenvorsteher gezwungen werden. Schwierigere Prozesse unter ihnen und gegen sie sollen, unbeschadet ihres Friedens, vor den Bischof gebracht werden. Man sieht, daß die Privilegien des Kaisers und des Bischofs in allen Fragen, die sie gemeinsam behandeln, sachlich nahezu genau übereinstimmen. Von Ausschlag gebenden Wert für das Aufblühen der Gemeinde aber war das Recht der unbeschränkten Freizügigkeit und Handelsfreiheit, das ihr der Kaiserliche Freibrief verlieh. Schnell gedieh auf dieser Grundlage ein vielseitiges fröhliches Gemeindeleben. Die Gemeinde besaß in der Unterstadt eine Synagoge83). Das in spätromanischem Stil errichtete Badehaus ist vor einigen Jahren wieder aufgefunden und von fachmännischer Seite34) als ein musterhaft angelegtes Denkmal der Baukunst beschrieben und bezeichnet worden. Mit Fleiß und Eifer wurden die nationalen Studien gepflegt in dem Lehrhaus, dessen Leitung damals in den Händen des R. Jehuda bar Kolonymos35) lag. Bald wurden die »W eisen vonSpeye r«36) und die »Ält esten vo n S p ey er«37) mit derselbenEhrerbietung genann die man den Meistern von Worms und Mainz seit vielen Jahrzehnten zu erweisen gewohnt war. Da wurde diese schöne Blüte noch vor ihrer vollen Entfaltung durch