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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 87

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 87 (sequence 22)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 87 Nach den Berichten soll weiterer Antrag gestellt werden, dahingehend, daß besonders die nichtschutzfähigen hach״ geborenen Söhne zum Erlernen freier Künste veranlaßt werden, —־ ferner ob Güterkauf ihnen erlaubt, und »welche Reitzungsmittel und praemium« für Taglöhner und Selbst־• bewirtschafter ausgesetzt werden sollen. Wer nicht »teutsch« lesen, schreiben und rechnen kann, darf nicht in Schutz genommen werden, doch soll die fürstliche Regierung Erleichterung der Kosten des Erlernens erwägen. Aus den Berichten der Ämter hebt er die aus Birkenfeld von Geheirhrat Rein h ard und Landvogt von Liebenstein, die zu allem Zulassung fordern und die Vermehrung der Juden dem Lande nicht schädlich finden, sobald man sie zu nützlichen Arbeitern machte, — und Sch 1 o s s e r s hervor. Die von der Regierung 1784 eingeforderten Berichte wegen Wollenstreichens usw. blieben ohne Resolution, da die angeregten Arbeiten teils mißachtet teils nicht iur Nahrung ausreichend wären. 1792 hat Hofrat und Oberamtsverweser Bau mga.e.rtner durch das am 30. März erstattete Gutachten die ruhende Angelegenheit wieder in Aufnahme gebracht. Die Berichte der Ämter wurden in einem weiteren Gutachten vom 8. Mai 1793 verwertet, das der Rentkammisr mitgeteilt, von dort das Referat Bernhard vom 3. Juni 1797 erwirkt. Dieses wurde mit Bemerkungen Hol z m a n n s; am 28. August der Regierung vorgelegt. Wiederholt ist mit der Rentkämmer und dem Kirchenratskollegium (5. Dezember 1797) verhandelt. Am 11. Januar 1798 wurde den 14 Ämtern, in welchen Juden wohnen, aufgegeben, diese selbst um ihre Meinung zu fragen. Nachdem diese Berichte eingegangen sind, kann er den endgültigen1) Antrag stellen. Aus den 1J Ihm war durch den geheimen Rat Freiherrn v. Edelsheim eine Erklärung des preußischen geheimen Rates v. Dohm über die Rechte der Jaden in Preußen mitgeteilt worden. DaTin heißt es: Preußen hat Juden mit den Rechten der Christen und solche ohne

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