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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 86

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 86 (sequence 21)
Language
German
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86 Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. Kinder aus der Schule kommen, wo vorher gelehrt worden ist »von der Juden Irrtum, und daß sie Christum gekreuzigt.« Überall wird den Juden das verübelt, was selbst ihren Wünschen durch das AViderstreben der christlichen Bevölkerurigyörenthalten worden wäre. H o ch b e rg bezieht sich auf den Bericht von 1792. Seit 20 Jahren zahlt Eichstetten dem Lehrer jährlich 25 Gulden und sämtliche >>Judensöhne« vom 10.—15. Jahre haben täglich, mit Ausnahme der jtidischen und christlichen Feiertage, Unterricht. Alle Kinder müssen kommen, die Armen ohne dafür zu zahlen. Ern־־ mendingen und!bringen wollen es gern ebenso einrichten, daß Judien und Christen in der Schule vereinigt werden. Das Schutzgeld wünscht Eichstettten auf 15 Gulden festgesetzt, dann würde die Jüdenschaft dafür haften, »die Herrschaft« demnach keinen Ausfall haben. Nach der 179Ö angeordneten Zählung werden 18Ö1; in 14 von den!8 Amfern, die eine Gesämtbevölkerung von 169.076 Köpfen hatten, gezählt 323 jüdische Ehepaare, 20 Witwer, 61\Witwen, 23 ledige Männliche, 12 Weibliche, 611 Knaben, 554 Mädchen, 99 knechte und 163 Mägde — im ganzen 2186 Seelen — mit .'einem^ Gesamtvermögen von 749,405 Gulden (davon in Karlsruhe 415.350, Stein 8800). An Schutzgeld sollten sie jährlich zahlen 57;45 fl; 59 kr. In Karlsruhe wurde das Vermögen von Elkan Reutlinger, Salomon Haber, der aus Breslau stammte, und; Kusel David als sehr beträchtlich angesehen, aber nicht genau geschätzt. Das Schutzgeld hing deshalb vom »höchsten Ermessen ab«. Im März 1801 erstattet Ph. H o 1 z mann seinen ausführlichen Bericht1), dem er eine Darstellung der Verhandlungen seit 1782 voranstellt Am 23. Mai 1782 hatte Karl Friedrich »die nähere Anzeige der Anstände« verlangt, »welche bei der den Juden zu gestattenden Erlernung zünftiger Handwerke obwalten«. 1) Nr. 10603. Über die; bürgerliche Verbesserung der Juden in den fürstlichen Badenschen Landen. —- Fase. III, die Organisatio der Juden.

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