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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 83

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 83 (sequence 18)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 83 Damals hat in Karlsruhe nur Sekel Levy seine zwei Knaben von neun und vierzehn Jahren in das Gymnasium getan. Die Regierung sollte Andere zu Gleichem nötigen. Zu allem sollte der Fond für das Handwerks-Erlernungsinstitut herhalten, da der Zweck ist, die »Veredelung und Nutzbarmachung der Juden.« Der Referent empfiehlt, als auch in Baden gute Wirkung verheißend, die Vorstellung der jüdischen Generaldeputirten vom 28. Februar 1790 in Preußen. Sobald christliche Meister sich weigern, jüdische Lehrlinge zu nehmen, sollen jüdische Freimeister vom Auslande geholt werden. Die übersetzten Handwerke werden reduziert oder ganz verboten, alle Künste und Wissenschaften dagegen den Juden erlaubt. Da sie, solange dies nicht auch in anderen Ländern zugelassen ist, nicht wandern können, sollen sie vor dem 25. Lebensjahre weder Meister werden, noch heiraten dürfen, »damit sie sich nicht zu sehr vermehren!« Es sollte später auch der erstgeborene Sohn nur dann in Schutz genommen werden, wenn er ein Handwerk, eine Kunst oder Wissenschaft gelernt hat. Jeder gehörig erlernte Handel sollte ihm in derselben Weise wie dem Christen gestattet werden. Die Höhe des Vermögens sollen sie vor der Thora beschwören. Die Gemeinde solle nicht mehr für die Zahlungsunfähigen eintreten, da sie die Aufnähme nicht veranlaßt hat. Das Konsistorium soll gefragt werden, ob die Juden nicht in die allgemeinen Schulen zugelassen werden können — denn auch die Frauen sollen bei der Aufnahme den Nachweis erbringen, daß sie lesen, schreiben, nähen, spinnen und stricken können. Der Kirchenrat erklärt sich am 28. März 1798 für die Zulassung. Es könne aus politischen Lesebüchern und dem alten Testamente gelesen werden. »Aber den Juden soll ein hesonderer Platz in der Schülstube angewiesen werden, weil sie selten nur die unter Christen übliche Reinlichkeit an sich beobachten und noch weit seltener ihren i der- 6*

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