Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 79

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 79 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829811-2829813-2846428--35936-2846538
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 79 sind, darunter Bildhauer, Brillenmacher, Gold- und Silberdrähtzieher, Handschuhmacher, Kupfer-stecher und -drucker, Pefgäthentierer, Pfeifenmacher, Stärke- und Pudermacher, Oblätenbäcker, Tapetenmacher, Holzschuhmacher. Wohl findet man oft Unsäuberkeit, aber nicht mehr, als bei Christen in gleichen Verhältnissen. Die Ceremonialgesetze bereiten Schwierigkeiten, doch, wenn die Lehrlinge mehr Lehrgeld geben und die Gesellen auf Accord arbeiten, »was sich immer mehr einföhrt«, wird es schon gehen, und, wenn es jüdische Meister gibt, dann sind alle Schwierigkeiten beseitigt. ln Spanien hätten vor 1492, in der Türkei zu allen Zeiten, in Prag, Fürth, Frankfurt, Holland und England die Juden bewiesen, daß sie Handwerker Werden, wo Verbote sie nicht daran hindern. Kaiser Josef ist nicht behutsam vorgegangen. Deshalb sollen sie jetzt noch nicht zu zünftigen Gewerben zugelässen werden. Wenn — worüber alle einig sind — förtäh nur der in Schutz kommt, der Kunst, Wissenschaft oder Handwerk als Broterwerb nachweist, wird Täuschung ausgeschlossen, und der Zwang, der Niemand ein Recht entzieht, fördert das Wohl des Staats. Zur Beschaffung des Lehrgeldes soll ein Fonds aus freiwilligen Gaben, da eS doch auch gutherzige Reiche gibt, und für die 200 fl. Woll- Ware werde jeder gern 20—25 Florin geben. Um die Indüstrie zu fördern, War nämlich aus der seltsamen MißbildUhg des Zuchthauses in Pforzheim, das zugleich als Waisenhaus diente, eine »Wöllen-Fabrik« gemacht worden. Die Unternehmer hatten die billigen Arbeitskräfte Und Privilfegien der früheren Anstalt zugesagt erhalten {2. März 1778). Bei der Aufnahme in den Schutz hatten die Juden ih der Markgrafschaft Baden-Dürlach neben anderem für das GymnäSiUm 5 fl., für dä‘s Waisenhaus die Hälfte des jährlichen SchutageldeS ürid der herrschaftlichen Take (15^25 fit) zu entrichten. Als »rem purae gratiae:« hatte der Fürst den neuen Entrepreneurs der Fabrik Wohnlich, Grab et Söehne — ohne daß es äüf die Baden-Bädenscheh Lande äüsge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.