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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 77

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 77 (sequence 12)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 77 mit Industrie verknüpft sein müssen, wenn sie ihren Mann ernähren sollen, und die im Lande noch nicht betrieben werden, zu lernen, z. B. Waffenverfertigen, sowie die leicht zu erlernenden Papiermache machen, Wollespinnen. Ernähren würden sie sich schon damit »denn Leute, die durch ihren Kopf es soweit bringen,daß sie mit einem elenden Handel sich ernähren, werden ihre Gewerbsamkeit gewiß auch soweit treiben, daß sie ihren fabrizierten Waren Absatz verschaffen«. Ein besonderer Übelstand ist das Treiben der Betteljuden und das aufgezwungene Cölibat. Die nicht in Schutz Genommenen bekamen keine Heiratserlaubnis. Daß die Vermehrung nicht dem Staate schädlich werde, fordert Änderung der Verhältnisse. Obschon in den Zunftartikeln kein Verbot der Aufnahme von Juden enthalten ist, nehmen die Zünfte sie nicht zu Mitgliedern, daher können sie nur nichtzünftige Gewerbe betreiben. Freiwillig tun sie’s nicht. So müssen sie gezwungen werden. Alle unter 22 Jahr Alten müssen eins lernen, sonst werden sie nicht in Schutz genommen. An jedem Orte darf außerdem eine bestimmte Anzahl, die die nötigen Kenntnisse dazu nachweist, Tuch- und Ellenhandel, Eisen-, Vieh- und Pferdegeschäft oder Trödel betreiben. Auswärtige werden nur aufgenommen, wenn sie vermögend sind und eine Inländerin heiraten. Arme sollen durch eine freiwillige Steuer der Judenschaft, »die in solchen Fällen freigebig zu sein pflegt« und durch bei Schutzannahme erhobene Taxen unterstützt werden. Christlichen Handwerkern soll bei der Annahme zur Bedingung gemacht werden, daß sie ein Judenkind unentgeltlich im Handwerk unterrichten, wobei die Eltern das Kind verköstigen. Der Fürst soll, in einzelnen Fällen Unterstützung geben und später eigene technische Schulen an größeren Orten errichten lassen. Das Hofratsprotokoll vom 31. März 1792 eignet sich dieses Gutachten Baumgaertners an und fordert darüber von den Oberämtern Bericht. Am 8. Mai 1798 faßt der Referent diese zusammen. Einzelne wollen, daß nichts

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