Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 6)
- Language
- German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 71 Österreich hat sich noch keine . V/jrku.ng,dej Yerp.rd.nMOk gezeigt. So soll man langsam machen. ger dritte Referent, y. K n i e s iptt, fordert, daß .bei Ve|-lei.hung dps Schutzes dje Führung 4er ujd- und .Rechnungsbücher in teutscher Schrift zur Bedingung gemacht werden solle. Ihm habe öerHpifftH^PrMayftr Elias ,ge§chri,ebep, daß in, Mannheim Juden bpi 150 pl. Lehrgeld in drgijähriggr Lehrzeit, bgi 75 El. in vierjähriger, das S.chnf,i4erhandj\yexls bei j ü d i? c h Schneide,rmejstexn prjerner! könnten, $9ן 23. Mai 1782 fordert W i e 1 a n d, der Hofrat soll beantragen, es seien den Obf rämtern die Fragen YQrauiggen, weiche Hin־ derving zur Erlaubnis zünftiger Handwerke vorijege, welche Anreizmittel zu freien Künste,t! angawepdet werden Reppen, ob das Landeggesetz den ״ Juden den Kauf eines Qntfs erlauben werde, und was für .Prämien Juden gegeben wPffihm können, die als Tagelöhner oder Besitzer dag Land selbst bauen. Ferner sollte gesetzlich verordnet Werden, daß Reiher in den Schutz genommen werde, der nicht deutsch I.eagn, schreiben und rechnen könne, daß Mittel bereit gestellt werden, die Kosten dieses Unterrichtes zu erleichtern, daß kaufmännische Bücher in deutscher ■SiVIKfr® geführt werden und nur solche Kontrakte vor Gericht Gültigkeit haben. Das »Allgemeine Intelligenz- oder .Wochenblatt für sämtliche Hochfürstiiche Badische Landen brachte gm Donnerstag, % Oktober, ein Generaldekret an sämtliche Qb$rämter und Ämter außer Beinhei Ul U,nd Rodemachern in diesem Sinne, Die Berichte der Qberämter gingen SLllm.ähli^b pis zum März 1783 ein. Neben Hinweisen auf einzelne Handwerke, die im Lande bisher nicht betrieben wurden, wie Schwertfegerei, Verfertigen seidener Strümpfe und Tücher, Zizdrucken und dem Betonen, man solle hinsichtlich des Besitzes von Haus und Boden und1) »Platz und Wald « sie den Christen gleichstellen und befehlen, daß sie allein und selbst bauen, — dann würde es schon gehen — findet sich auch der Rat, ') Oberamt Bühl (Becker). 12. Oktober 1782.