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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 72

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 72 (sequence 7)
Language
German
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72 Die Vorarbeiten für die badische jndengeseizgebung. die Mittellosen auszuweisen1), Steinbach, Ettlingen, Stein weiseit auf Sabbatfeier und Speisegesetze hin, welche die Beschäftigurig erschweren. Das herrschende Vorurteil spricht sich in dem Sätze aus : Mit einem Worte, die Juden werden für ein faules, träges und dem Herumziehen meistenteils zugetänes, zur Arbeit gär nicht schickliches Volk überall gehalten2 *). Sehr bemerkenswert sind die Äußerungen von L i e b e nsteins (Amt Idar), der der bisherigen Einschränkung die Schuld an allem Übel zumißt und deshalb ihre Aufhebung fordert. Wenn nicht zu Ämtern, sollten die Juden zu Handwerk Und Landbesitz zugelassen werden. Es bedarf dazu keiner anderen Belohnung, als daß alle, die diese Gewerbe treiben, iri Schutz genommen werden. Die Zünfte hindern dabei nicht, da der Landesherr sie selbst aufheben oder die Handwerker von der Aufnahme in die Zünfte befreien könne. S c h l 0 s s e r (Emmendingen) befürwortet, unter Zitierung Dohms, daß ein reicher Jude eihe Fabrik begründe und Juden als Arbeiter beschäftige. Das würde sehr hinaus wirken. Der Staat solle dieser Fabrik Freiheit von Zoll und AcCis, Schatzung und Abgaben gewähren Und erlauben, nicht in Schutz Stehende Juden zur Arbeit aufzunehmen. Hierbei scheint ihm das vorgeschwebt zu haben, was der Seligmann’schen Tabaktrafik in Leimen vom Kurfürsten der Pfalz an Privilegien zugestahden worden ist. Die Handwerker sollten Vom Zunftzwang frei dem Oberamte ihr Meisterstück vorlegen. Ganz sonderbare Anschauungen bringt das Oberamt Karlsruhe zum Ausdruck8). Die Juden hätten die Anlage zum Handeln schon mit der Muttermilch eingeSogen. Sie halten alle übrigen »Hantierungen vor knechtische Beschäftigungen, die den Stand eines Israeliten verunehren.« Bec[üemlichkeits- und müßige Ruhe-Liebe läßt es nicht zu, über einem Geschäfte, wenn es nicht just v 1)Gernsbach. 2) Steinbach. 3) 20. Mätz 1783.

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