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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 70

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 70 (sequence 5)
Language
German
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70 Die Vorarbeiten!für die!badische Judengesetzgebung. -Spinn-,;Stick- und :Nähschuleri -erdoMet :seien.;Haupthin; derriis bilde,!selbst 4ri Karlsruhe, die;Aitmut :der Juden, die־ -kein <Gamehräeefgeatum haben. r!Die vorgesehlägenen Handmähr!freie Künste, Malen, :Petschaftstechen, '■׳־־“-.■ Werke GOlöschlägen —;erfordern :außerordentliche Geschiökltch- Selten;ihren־ keit Und seien bald übersetzt,!da sie;ohnehin Marin ■ernähren, Dieser ausreichende;Grund, der (noch von Schuster,?Schneider־ de!• Furcht verstärkt;wird, daß »jüdische UsW.;billiger als die;christlichen arbeiten, die der Zunft und des -Häridwerks wegen ihre Kosten;haben, und diese muß mäs-׳ »d'n ihrer Wahrung empfindlich :kränken •würden kiert werden durch den;Hinweis auf die Abneigung :der »hiesigen Jüäehschäft;zur Arbeit« und den!Hang;zur Träg-;heit. :»Sfe stehen lieber;gäMzse Täge;müßig, :als daß sie dich ZUr Arbeit bequemeri;« Män solle die Juden den -Hanäel «Ordentlich lerrieri lassen, meint;Rat 'K l os e, »die!Natur der Judehiisty!lieber einzünehtne'n, als;zu Wählen.«;Ein ifrucht-!bater ■Gedanke ist in diesem;Referate enthalten, der :Vor- «schlag, «den 5Unterricht unentgeltlich geben und die Kosten mit :den Gäben, die :jeder Schütz iNächsuchende ■zu;leisten hat (voTgesch lägen werden von Jedem :25 fl.), zu decken. Ta t'-be 1 :gesteht zu, -daß die Christen «die Juden zu den zünftigen Metiers nicht zülassen wollen, weil »die Juden bei ihrer;bekannten;Fähigkeit und Offenheit des Kopfes in manchen Stücken vorzügliche Geschicklichkeit!erlangen und den besten Verdienst an sich ziehen mögen«. Die christlichen Handwerker sollen nicht geschädigt, die Juden in eine Zunft nicht zugelasseh werden. Ausüben des Handwerks außerhalb der Zünfte müßte dann :jedem!erlaubt werden, und das »würde An deren das ‘Brot n eh m en.« Zud em wer sollte däs L'ehrgeld für die Armen zahlen? -Vorteilhafter wäre es, Juderi zu Ackerbauern und Fuhrleuten heranzubilden. Aber die ChristliCheh Gutsbesitzer würden Juden Land nicht verpachten, Fuhrknechte nicht :in Dienst nehmen. Zu ,selbständigem Gewerbebetrieb fehlt das Geld. Auch in

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