Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 3)
- Language
- German
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68׳ Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. »weiber sich wieder zu verheiraten berechtigt werden, »müßte ihnen benommen und nur Hoffnung dazu ge- »macht werden. So lang es nicht zu erhalten steht, daß »die Juden auch selbst dem Feldbau obliegen, oder »Handwerke treiben, so lang ist die unbeschränkte »Aufnahme derselben, wie Ew. Hochfürstliche Durchlaucht »selbst zu Grund gesetzt, nicht zu favorisieren, zumalen »wo ihnen kein Handel, als der Geld- und Viehhandel »offen steht.« Er wünscht es herbei, daß den Juden der Ackerbau und wenigstens »revocable« Erwerbung von Äckern gestattet werde. Die Nation würde dann einen ganz anderen Gang gewinnen, denn der »Vorwurf der Weichlichkeit und Untätigkeit, den man ihnen macht, ist nur in ihrer Lebensart gegründet«. Er billigt das Wort eines Vorstehers: »daß, es ihnen lieber wäre, wenn man ihnen Gelegenheit zum leben, als zum lernen gebe«. Das Specialat Hochberg verlangt, es sollten j ü d i s che Lehrer ausgebildet und besondere — nicht-christliche — Schulbücher verfaßt werden. Die Schilderung der Verwahrlosung der jüdischen Kinder, die das Oberamt nicht ganz zurückweist, lautet: »Das malpropre Wesen der Judenkinder, welche »größtentheils in der Kleidung und anderen Stücken den »Betteljuden, mit welchen sie den Umgang nicht ver- »meiden können, an den Werktagen gleichkommen, »verschließt ihnen, und nicht mit Unrecht, den Zutritt »in die Schulstube der Christen, da eine fast allgemeine »Krätze und Ungeziefer von mancherlei Art . . . Christen »erregen würde. Auch den christlichen Lehrer möchte »man nicht in den Häusern der Juden sehen. Der jüdi- »sehe Schulkandidat ist ,eine erwachsene und nicht ge- »rade malpropre Persohn‘«. Das Oberamt schlägt vor, daß zuerst die christlichen Lehrer in den Schulstuben der Juden für je 3 fl. monatlich vier Wochenstunden geben und nur Knaben bis in das drei-