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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 54

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
Date
1908-01-01
Page
Seite 54 (sequence 18)
Language
German
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54 Josef Köhlers Darstellung des tahnudischen Rechtes. Steife der Widerspruch zwischen dieser Mischnah und der erwähnten Baraitha so gelöst, daß die Baraitha auf den speziellen Fall der Bestellung zum Zwecke des Auflesens von Fundsachen bezogen wird1). Demnach ist es sonnenklar, daß d 1 e s e Erklärung, d. i. die von Köhler angeführte Satzung unvereinbar ist mit dem Satze R. Nahmans, nach welchem das, was der Lohnarbeiter findet, unter allen Umständen dem Herrn gehört.■.•■.■'.:;׳.•■■ '.: In dem Kapitel »Zinsennehmen« ist die Formulierung der Mis.chnahsatzung B. mezia 65a (701) sachlich ungenau: »Sodann ist es zwar zulässig, '■..ein Zahlungsziel zu setzen, sodaß erst nach einer bestimmten Zeit zu leisten ist; unstatthaft aber ist es, zu bedingen, daß, wenn sofort geleistet wird, an der Leistung ein Abzug gemacht werde, denn damit wird für den Fall späterer Leistung ein Zeitlohn zugestanden, Bm. S. 701.« Die Mischnah verbietet die Bedingung: w e n n d u s o f o r t d i e Z a h 1 u n gleis t e s t, zahlst du 1000 Zuz, wenn nach einer bestimmten Frist, 12 Minen2). Bei der Miete ist eine solche Bedingung gestattet. Dieser Unterschied zwischen Kauf und Miete wird in der Gemara dadurch erklärt, weil bei der Miete die Zahlung am Ziele, beim Kauf die sofortige Zahlung das normale ist, daher die fragliche Bedingung bei der Miete bloß eine V e r b i 1 1 igung für die sofortige Zahlung, bei Kauf hingegen eine V.erteu e r u n g wegen der Stundung bedeutet3). Daraus folgt, daß bei normalen Zeitgeschäften, oder wenn zuerst ein Zahlungstermin ohne Rücksicht auf den Preis festgediese seine Ansicht desavouiert, da seine dortige erste Erklärung voraussetzt, daß der Lohnarbeiter immer für s ich findet, vgl. Raschi z. St. י) B. mezia 12 b כגון ששכרו ללקט מציאות. 2)מכר לו את שדהו ואמר לו אם" מעכשיו אתה נותן לי הרי היא שלך ♦באלף'זוז, אם לגורן בשנים עשר מגה אפור. שכירות אינה משתלמת אלא לבסוף♦♦♦ אוזולי הלא דקא מוזיל גביה, (3 ־ סיפא כיון דזביני כינהו ובעי למישקל דמי מעכשיו הלכך אגר נטר ליה ואפוי,

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