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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 1 · p. Seite 51

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 1
Article
Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
Date
1908-01-01
Page
Seite 51 (sequence 15)
Language
German
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Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. 51 dafür nur aus einer Wortanalogie. Es sagt R. Simai: die Wortanalogie soll dir nicht gering erscheinen, denn Nothar (עותר ist eine wichtige Satzung der Thora, und wir erschließen die Karethstrafe dafür nur aus einer Wortanalogie. Es sagt Abaji: die Wortanalogie soll dir nicht gering erscheinen, denn das Verbot der Unzucht mit der in Notzucht gezeugten Tochter und die Verbrennungsstrafe dafür erschließen wir nur aus einer Wortanalogie. Es sagt R. Aschi: die Wortanalogie soll dir nicht gering erscheinen, denn die Todesart der Steinigung erschließen wir (in mehreren Fällen) nur aus einer Wortanalogie.«1) Es gibt nur e i n e Art des Schließens, kraft welcher keine Strafe verhängt werden darf, das ist der Schluß e minori, Kal wa-Chomer, vom Leichteren auf das Schwerere. Der Satz: אין עונשין מן הדין darf daher nicht übersetzt werden: kraft S c h 1 u ß f 0 1 g e r u h g darf man keine Strafe verhängen, sondern: kraft Schlusses e m i n ori darf keine Strafe verhängt werden2). In allen Stellen, in welchen dieser Satz vorkommt3), handelt es sich ausschließlich um einen solchen Schluß, den Kal wa-Chomer. Ungerechtfertigt ist es ferner, wenn unter Berufung auf Makkoth 14b (572) behauptet wird: »Eine Schlußfolgerung kraft Wortanalogie ist zu vermeiden, obgleich sie nicht selten vorkommt.« J) Einige der Wortanalogien, auf welche m dieser Stelle verwiesen wird, werden behandelt in Chagiga 11b, Sanhedr. 51a, 75 a, 87 a. Sanhedrin hat aber Köhler fleißig benützt. 2) Und selbst dies ist nicht allgemein anerkannt, vgl. Sanhedr. 54 a. Vgl. auch Friedmann in ha-Choker I, S. 333 ff.; Schwarz, Der hermeneutische Syllogismus, S. 71 ff. — Für Friedmann spricht die Tatsache, daß in der Mechilta des R. Simon b. Jochai der Satz אין עונשין מן הדין nicht vorkommt. 3) Sanhedr. 54a, 73a, 76a; Makkoth 5b, 14a, 17b; Sebachim 26 b; Temurah 9a; Keritoth 3a; Mechiltha ed. Friedmann 83b; Sifra zu Lev. XX, 17; Sifre Num. §§ 1, 23, 124, 160; Toseftha Schebuotb II, 5. 4a

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