Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 45 (sequence 9)
- Language
- German
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Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. 45 Äußerungen einzelner die geläufige These von der nationalen Ausschließlichkeit des Judentums wiederholt wird, wobei allerdings das Bestreben sich zeigt, das Gehässige dieser Behauptung zu mildern, indem — was speziell das Rechtsgebiet betrifft — gesagt wird: »Im übrigen ist die Erscheinung, daß man den Fremden als mehr oder minder rechtlos ansieht, eine ursprüngliche Anschauung der ganzen Menschheit: sie findet sich im Altertum und reicht noch bis ins Mittelalter, ja bis in die Gegenwart, so daß es völlig ungerecht ist, derartige Entwicklungsstufen des jüdischen Rechtes als etwas Auf־ fallendes oder Außergewöhnliches oder Eigenartiges zu erklären. Nur eine ganz ungeschichtliche Auffassung kann daran Anstoß nehmen, und wenn die Juden den Heiden Verlorenes nicht Wiedergaben, so handelten die Heiden gegenüber den Juden ebenso.« Recht löblich. Aber milde Beurteilung ist ein u n gen ügender Ersatz für Gerechtigkeit. Den einzelnen Rechtsbeschränkungen gegenüber hätte auf die Reihe von Gesetzen hingewiesen werden müssen, in denen der Fremde, der Nichtjude, dem Juden völlig gleichgestellt, ja sogar vor ihm bevorzugt wird. Dem Kapitel »Nationale Abgeschlossenheit« hätte ein anderes folgen müssen mit der Überschrift »Universalismus«oder »Universalistische Züge«. Denn den exklus i v lautenden Äußerungen stehen in weit größerer Anzahl andere gegenüber, in denen die universalistische Anschauung der Talmudlehrer in hervorragender Weise zum Ausdruck kommt1). Wir wollen nur ein Beispiel herausgreifen: dem seit jeher ins Treffen geführten, auch von Köhler als erstes Beispiel zitierten Ausspruch R. Simon b. Jochais »ihr heißt Menschen, die weltlichen Völker aber heißen nicht Menschen«, steht folgende Ausführung R. *) Vgl. darüber Zunz, z. Gesch. u. Lit., S. 377. 381 ff. und G ü d e m a n n, Jüdische Apologetik, S. 66 ff, Güdemann führt nur einige Beispiele an.