Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 8)
- Language
- German
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44 Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. steht durch die Verweigerung der Aussage eines einzelnen Zeugen noch immer kein sicherer Schaden, da der Kläger möglicherweise nicht geschworen hätte, auch wenn die Aussage des Zeugen erfolgt wäre1). Nur in dem Falle, wo b e i d e prözeßführende Parteien, Beklagter und Kläger, wegen Verdächtigseins zum Schwur nicht zugelassen werden, wo daher der Beklagte auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin zum Zahlen verurteilt wird, hat ein einzelner Zeuge, der sein Zeugnis abschwört, die Folgen des Zeugeneides zu tragen2), ln allen anderen Fällen wird er für die Verletzung des allgemeinen Verbotes des Falschschwörens mit Geißelung bestraft. Von Straflosigk e i t kann auch hier nicht die Rede sein. »Der Talmud — schreibt Köhler — ist viel verlästert und anderseits wieder in den Himmel gehoben worden; der Forscher wird weder dem einen, noch dem andern zustimmen«3). In der Tat muß es anerkannt werden, daß Köhler in der Einleitung und in dem Abschnitt »Allgemeine Würdigung« sich im allgemeinen bestrebt, dem Talmud gerecht zu werden. Den Kapiteln »Äußerlichkeiten«, »Seitsamkeiteh« und »Kleinigkeitsscholastik« werden die Kapitel »Scharfsinnige Züge« und »Erhabene Züge« gegenübergestellt." ' : ׳ Umso auffallender und bedauerlicher ist es nun, daß der Verfasser gerade in einem sehr wichtigen Punkte, der nicht bloß das talmudische Recht, sondern das J u d e ntu m überhaupt betrifft, diesen Weg der »ausgleichenden Gerechtigkeit« verlassen und das Kapitel »Nationale Abgeschlossenheit« geschrieben hat, in dem unter Berufung auf einzelne Rechtsbestimmungen und gelegentliche *) Schebuoth 32b: מי (der Zeuge zum Gläubiger) .ולימא ליד ׳ .יימר המשתבעת 2) ibid.: אלא בנון ששניהם חשודין, דאטר מד חזרה שבועהלמחוייב לה, ומתוך שאינו. יכול לישבע משלם. 3) S. 2.