Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 1
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 119 (sequence 3)
- Language
- German
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Besprechungen. 119 Art Bachja’s an die des arabischen Philosophen an, während keineswegs durch diesen der ideelle Gehalt und der systematische Aufbau von Bachja's Werk bestimmt wird, denn in dem letzteren herrscht viel mehr Disposition und System als in den verworrenen Schriften des mohammedanischen Asketen. Besonders hat Bachja in seinen »Herzenspfüchten« Gebrauch gemacht von GazzälÜs Traktat »Al-Hikma fi Machlükät-al-Allah«, d. h. die weise Berechnung in Gottes Schöpfung, die namentlich ausgiebig im zweiten Abschnitt benützt sind. Auf dieser unverkennbaren Abhängigkeit von Gazzäli baut nun Yahuda seine Ansicht auf über den genaueren Zeitpunkt und Ort der Abfassung des Bachja'schen Weikes, das also erst nach dem Auftreten des arabischen Philosophen in Spanien, am Anfang des XII. Jahrhunderts, entstanden sein kann. Aber noch enger glaubt der Verfasser die Zeit für die Abfassung der »Herzenspflichten« bestimmen zu können. Er findet nämlich, dass sich Bachjas Ausführungen, Einleitung, ed. Stern,. S. 10 und Pforte III, שער עבודת דאלהים, das. S. 147 ff., in denen gegen die einseitigen Halachisten und die über der Beschäftigung mit der Kasuistik die Pflege der Ethik in Praxis und Theorie ganz ausser acht lassenden Talmudisten scharf polemisiert wird, vollständig entspricht dem, was Gazzäli in seinem, in der mohammedanischen Welt sehr angesehenen Werk »Ichjä-al-’Ulüm« d. i. »Belebung der Wissenschaften« gegen die ganz analoge Fukähabewegung unter den mohammedanischen Theologen vorbringt. Den Höhepunkt erreichte diese von Bagdad ausgehende Geistesrichtung, vor der auch Gazzäli dort hatte weichen müssen, in Kordoba in den Jahren 1106—1143 unter der Herrschaft des bigotten Ali ben Jussuf (Y. S. 13—14). Für das Hinübergreifen dieser Zustände innerhalb des Isläm’s auf das Judentum glaubt Y. besonders das Moment als wichtig anzusehen, dass Bachja, der doch selbst als fn d. h. Richter bezeichnet wird, und somit amtlich innerhalb dieser Kreise stand, wohl jedenfalls Zustände, wie die geschilderten, kennen gelernt hat, und diese ihn zu solch herbem Tadel herausforderten. Aus den genannten Gründen will der Verfasser auch gerade Cordoba als Wohnort Bachja’s annehmen. Als terminus ad quem seien jedenfalls Anfang oder Mitte des fünften Jahrzehntes des XII. Jahrhunderts anzunehmen, da Bachja von A. I. E. im Kommentar zu Deut. 32, 39 erwähnt wird, wie die guten alten Ausgaben statt des in den meisten editt. sich findenden ר׳ האיי haben. — Wenn wir nun auch diese von Yahuda erörterten Tatsachen im allgemeinen gelten lassen, so müssen wir doch die Anwendung derselben in dem von ihm angenommenen Umfange etwas einschränken. Wir müssen es zunächst dahingestellt sein lassen, ob auch nur mutatis mutandis die Fukähabewegung der Mohamme-