Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 1 · p. Seite 125

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1905-01-01
Page
Seite 125 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829787-2829789-2845962--33484-2846101
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Besprechung. 125 Roh bleibt darum, wie der Verf. gleichfalls hervorhebt, die Form in der der Bann verhängt wurde. Die grundlosen Anschuldigungen und die mittelalterliche Form der Ausstossung erscheinen uns barbarisch. Das ist über jeden Zweifel erhaben, aber für die Zeitgenossen Spinozas stand auch hier die Sache anders. Die Ursache zur Verhängung des Bannes, der Abscheu gegen alle Neuerungen waren echt mittelalterlich, und es war natürlich, dass Menschen, die so dachten, sich auch der mittelarterlichen Formen bedienten. Ebenso mittelarterlich war es, dass ein Mann mit abweichenden religiösen Meinungen zugleich als unsittlich ausgestossen, »schlechter, ungeheuerlicher Handlungen« angeschuldigt wurde. Der Verf. führt an anderer Steile das sehr bezeichnende Urteil des grossen deutschen Rechtslehrers Samuel Pufendorf an. »Spinosam habe ich gekannt, der war ein leichtfertiger Vogel, deorum hominumque irrisor und hatte das novum Testamentum und Alcoran in einem Bande zusammen gebunden.« Fürwahr ein Capitalverbrechen, auf das hin man schon als Verächter der Götter und Menschen gegeisselt werden durfte! Wenn wir ganz allmählich und erst seit wenigen Jahrzehnten uns zu einer völlig anderen Anschauung durchgerungen haben, wenn wir heute confessionelle Rechtgläubigkeit und sittliche Vollkommenheit sehr wohl zu trennen wissen, so geht das auf den EinfLuss Spinozas zurück, der einer der ersten und eifrigsten Vorkämpfer der Glaubensfreiheit geworden ist. 111 jüdischen Kreisen ist der Freiheit der religiösen Meinung mit zuerst eine Gasse gebahnt worden, und wenig mehr als ein Jahrhundert nach Spinozas Ausstossung musste Kant es anerkennen, dass die jüdische Religion mit einem solchen Grade von Ge- Wissensfreiheit zu vereinigen war, den man ihr gar nicht zugetraut hätte und dergleichen keine andere sich rühmen kann1). Die Wirkung des Bannfluchs gegen Spinoza war eine geradezu auffallend grosse. Wohl nie ist der davon betroffene so völlig vom Judentum losgetrennt werden, wie es bei Spinoza der Fall war. Er fühlte sich freilich schon vorher als nicht dazu gehörig: »man zwingt mich zu nichts, was ich nicht aus freien Stücken getan hätte.« Aber dennoch hat er die über ihn verhängte Strafe schwer empfunden und von der Zeit an seinen Stammesgenossen mit Hass gegenübergestanden oder wenigstens mit tiefer Abneigung sich über die Juden geäussert. Es kann nicht geleugnet werden, dass die Unbefangenheit, die Ruhe und Heiterkeit des Urteils, die ihn sonst auszeichnen, bei Spinoza dort vermisst werden, wr0 er über Juden und jüdische Religion 1J Kants Brief an Mendelssohn vom 16/VIII. 1783. über dessen Jerusalem.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.