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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 1 · p. Seite 123

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1905-01-01
Page
Seite 123 (sequence 4)
Language
German
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Besprechung. 123 zu einem solchen Versuch liegt vor; mit der Ausdehnung seines Wissens sagt er sich vom Judentum los. Wir kommen damit zu dem folgenschwersten Ereignis im Leben Spinozas, seiner Ausstossung aus der jüdischen Gemeinde am 27. Juli 1656. Diesen Schritt zu erklären war man bisher nie in Verlegenheit, der angebliche Fanatismus der Juden schien ihn ausreichend zu begründen. Nur vergass man, dass eine gleiche Verfolgung von Glaubensmeinungen ausserhalb der Gemeinde Amsterdam vor■־ her völlig unerhört war, und dass die Marranen das Ketzerrichte 11 erst von der kirchlichen Inquisition gelernt hatten. Freudenthal hatte zu viele neue für die Entwicklung Spinozas bedeutsame Entdeckungen gemacht, als dass er an der hergebrachten verkehrten Darstellung festhalten konnte. Nach seinen Forschungen ist es als sicheres Ergebnis zu betrachten, das Spinozas Loslösung vom Judentum nur ganz allmählich erfolgte, dass er zunächst die Ausübung des jüdischen Ceremoniells vernachlässigte, dann ofien am christlichen Gottesdienst teilnahm, und so durch Taten, nicht nur durch Lehrmeinungen, das Rabbinat schwer reizte. Dazwischen fallen Erlebnisse persönlicher Natur, die auf ihn ungünstig einwirkten, ihn verbitterten : der Tod des Vaters (1654), in dessen Trauerjahr er noch die Synagoge besuchte (Dez. 1654 p. 62), und der Erbschaftsprozess mit seinen Geschwistern, die den Hülflosen ohne Mittel aus dem Vaterhause drängten. Eine ganze Anzahl Legenden über das Verhör und die Art der Prozessführung, wie sie die alten Biographen überliefern, wird durch kritische Prüfung zerstört; gewiss ist nur, dass alle Versuche Spinoza umzustimmen gescheitert sind, über die Einzelheiten seines Prozesses ist Sicheres nicht überliefert (p. 73). Auch die Nachricht, dass die Juden einen Mordversuch verübten, wird als haltlos erwiesen; sollte die Nachricht nicht völlig aus der Luft gegriffen sein, so handelt es sich um die Tat eines einzelnen Fanatikers, für die die Gemeinde keine Schuld trifft (p. 69). Es hätte noch hervorgehoben werden können, dass der milde und weltkluge Manasse b. Israel gerade während des Prozesses seines Schülers abwesend war, aber wer will sagen, dass er imstande gewesen wäre, das grausame Verfahren zu verhüten? Der Beurteilung des Bannes widmet der Verf. eine längere Betrachtung »denn es ist von Wichtigkeit, den sittlichen Wert oder Unwert der Gemeinschaft näher zu bestimmen, aus der Spinoza hervorgegangen ist.« Diese Untersuchung, die zu den beachtenswertesten Partien des Buches gehört, zielt nicht darauf ab, das Beth-din in Amsterdam zu entlasten; seine Mitglieder haben sicherlich nach bestem Gewissen gehandelt und bedürfen keiner Entschuldigung, auch wenn

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