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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 1 · p. Seite 72

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 1
Article
Geschichte der Familie Wallich
Date
1905-01-01
Page
Seite 72 (sequence 16)
Language
German
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72 Geschichte der Familie Wallich. schlecht ergangen. Er hatte damals jeden Tag vier Mal in הרנסהיים (Hernsheim?) den Junker Wolf von Daliburg zu besuchen. Nun traf es sich, dass sich eines Tages jemand bei dem Junker befand, der grindig an den Beinen war und von dem Judendoktor Heilung begehrte. Dieser verschrieb dem Kranken ein Digestiv- und ein Purgirtränklein. Das war am Mittwoch, den 5. Cheschwan 5375 (= 8, Oktob. 1614). Am Donnerstag aber Hess man ihn rufen da der Kranke hässlich täte, keinen Athem hätte, Blut sp ie und ihm der Hals brannte. Joseph vermochte jedoch nicht zu helfen, der Kranke starb am Sonntag darauf, und auf den Judendoktor lenkte sich der Verdacht, ein Gift angewendet zu haben. Er machte eine Supplikation an den (1קהער, und dieser sprach ihn frei. Joseph wundert sich selbst über diese Gerechtigkeit, wenn er sagt: »Der קהער ist ein Judenfeind und vergiesst leicht Blut, schröpft einfach die Zauberer, hält streng Ordnung. Ich hab alles mit Büchern überwiesen, aber mein ganzes Leben lang ist mir mein Leben nicht also נוא (nu) gestanden«2). Im Adar (März) 16163) waren kaiserliche Kommissare in Worms, die an den Rat die Forderung stellten, dass er den Juden die ärztliche Praxis untersage. Der Rat ging jedoch nicht darauf ein. Im Nissan (April) aber wurde in der Landschaft in so und. so viel Städten und Dörfern bekannt gemacht, dass kein Dörfler sich ärztlichen Rat beim Juden in Worms holen solle, im Siwan des folgenden Jahres kamen dann die Kommissäre wieder nach Worms ג) Wie Herr Dr. Brann meint, ist קד,ער nichts anderes als ,קיר״ד קייסר ייר״ום היודו,. d. h. »des Kaisers Majestät«. Der:Volksmund machte קד,ער daraus, und dachte etwa an den »kaiserlichen Herrn«. Gemeint muss nicht gerade der Kaiser persönlich sein. Es kann vielmehr auch an eine kaiserliche Behörde gedacht werden. י) HSi W. S. 26. Z. 23 — Schluss d. Seite; 8) HS. W. S. 25. 19 — Schluss d. Seite.

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