Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Das Ausgiessen von Wein und Öl als Ehrung bei den Juden
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 23)
- Language
- German
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34 Das Ausgiessen von Wein und Ol als Ehrung bei den Juden. Gatten Wein in noch anderer Form voraufgeht, wobei an eine Ehrung kaum gedacht werden kann. In b. Kethub. 16 b meldet nämlich eine Baraitha: רקדו לפניה שחקר לפניה העבירו לפניה כוס של בשורה או מפה של בתולים אם יש לד. עדים באחד מכל אלו כתובתה מאתים, wenn eine Frau durch Zeugen nachweisen kann, dass man an ihrem Hochzeitstage vor ihr getanzt, gesprungen, oder ihr den Becher der frohen Botschaft oder die Decke der Jungferschaff vorangetragen hat, so hat sie als Jungfrau geheiratet und erhält im Scheidungsfalle oder nach dem Tode ihres Mannes 200 Silberstücke. Statt des Bechers nennt R. Jehuda in einer anderen Baraitha ,חבית של יין היו מעבירין לפניה ein Fass Wein, Abba Saul in jer. Kethub, II, 26 b, 7: ,אף מי שהוליכו לפניה חבית של בשורות das Fass der frohen Botschaft. Dieser Wein, der, wie immer im Talmud, als rot zu denken ist und dessen Verwendung mit keinem Worte angedeutet wird, gehört als Ergänzung zu der gleichfalls vorangetragenen Decke der Jungferschaft und stellt den Befund der Braut als Jungfrau nach Deut 12, 17b dar; wegen der Deutlichkeit des Hinweises war, wie die Baraitha lehrt, nur eines der beiden Zeichen üblich. Ausser diesen nennt aber R. Jochanan b. Beroka in der Mischna Kethub. II, 1 noch ,אף חילוק קליות ראיה das Verteilen von gerösteten Körnern als Beweis dessen, dass die Braut als Jungfrau geheiratet hat1). Diese Bemerkung scheint mir im אף zu besagen, dass der Brauch nicht allgemein, sonsern nur in der Heimat des R► Jochanan b. Beroka bestand. Das Streuen von Körnern vor der Braut wird, wie schon oben (S. 18) erwähnt, allgemein als Symbol der Fruchtbarkeit, die dem Brautpaare gewünscht wird, erklärt; die Verteilung 0 Dass die Sänfte, in der die jungfräuliche Braut zum Hause ihres Gatten getragen wurde, das in Cant. 3, 9 erwähnte אפריון, hier nicht unter den äusseren Beweisen für die Jungfräulichkeit angeführt wird, hat darin seinen Grund, weil sie seit dem bar-Kochbakriege als Luxus verboten wurde (Tos. Sota XIV, 9, b. 49a:!ולא תצא כלה באפריל בתוך העיר),