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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 1 · p. Seite 31

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 1
Article
Das Ausgiessen von Wein und Öl als Ehrung bei den Juden
Date
1905-01-01
Page
Seite 31 (sequence 20)
Language
German
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Das Ausgiessen von Wein und Öl als Ehrung bei den Juden. 31 dieser gewöhnlichen Flüssigkeiten bei den Vornehmen Räucherwerk trat, wie bei der Ehrung der Lebenden, zeigt Josephus’ Bericht vom Leichenbegängnisse des Königs Herodes (Antiquit. XVII., 8, 3, 199. Bell. Jud. [., 33, 9): Vor der Bahre folgte hinter dem Heere die 500 Mann starke Dienerschaft, die köstliche Spezereien trug. Ebenso bei der Bestattung des Hohepriesters Aristobul (Antiquit. XV., 3, 4, 61). Doch kennt auch der Talmud Gewürze bei Todten. In der Mischna Berach. VIII., 6 lesen wir: אין מברכין על הנר ועל הבשמים של גויס ועל הנר ועל הבשמים של מתים ועל הנר ועל הבשמים שלפני עבודה זרה. man darf zum Segens- Spruch (am Sabbatausgange) das Licht und die Gewürze weder von Heiden, noch von Toten, noch von Götzen nehmen. In b. Berach. 53 a wird das bei Toten verwendete Licht als Ehrung, das Gewürz dagegen als zur Beseitigung des üblen Geruches bestimmt erklärt, was nach dem Zusammenhänge kaum den Tatsachen entsprechen dürfte1). In jer. Berach. VIIL, 12b, 70 sagt R. Jose b. R. Chanina, das bei einem Todten verwendete Gewürz dürfe nur dann nicht zum Segensspruche genommen werden, wenn es auf dem Sarge lag; aber vor dem Sarge kann es zu Ehren der Lebenden gelegen haben und darf demzufolge verwendet werden. Der palästinische Lehrer R. Jose b. R. Chanina kannte hiernach den Brauch, den Todten und Lebenden zu Ehren Gewürze vorzulegen52) (vgl. II. 0 Auch die Araber hatten diesen Brauch; denn der bereits erwähnte (Seite 22, Note 1), von Goldziher (Muham. Stud. 256 ff.) angeführte Bericht über Abü-Hurejra (starb 57), erzählt: Als dieser sein Ende herannahen fühlte, soll er den Wunsch geäussert haben: »Schlaget kein Zelt über mich, folget mir nicht mit dem Rauchfass, sondern eilet mit meinem Leichnam«. Es war also Sitte, dem Leichnam mit einem Rauchfass zu folgen. Wellhausen, Reste arab. Heid. 177 ff. bemerkt. »Es kommt indessen vor, dass dem Verstorbenen zu Ehren wohlriechendes Holz verbrannt wird; diese Sitte ist aber nicht für die alte Zeit und nicht für das eigentliche Arabien bezeugt«. 2) Dieses ist nicht zu verbinden mit dem Berichte in der Baraitha

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