Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Das Ausgiessen von Wein und Öl als Ehrung bei den Juden
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 13)
- Language
- German
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24 Das Ausgiessen von Wein und Öl als Ehrung bei den Juden. auch in dem erwähnten Brauche, am Versöhnungstage einen Karmesinfaden an die Fenster zu binden, angenommen werden; derselbe entspricht in seinem Grunde dem Blute an den Türpfosten in Exod. 12, 13. Die in Semach. VIII genannten Purpurstreifen in der Chuppa der Brautleute, die in der Baraitha זהורית heissen, dürften hiernach dieselbe Bestimmung haben, wenn sie auch mit Goldfäden oder mit Gold in anderer Gestalt verbunden waren1). Denn, da dieses Zelt als Brautgemach diente (jer. Kethub. III, 27 c, 75, b. Sabb. 33a), so liegt es nahe, an den bösen Dämon zu denken, den wir aus dem Buche Tobit als den Feind des Bräutigams kennen und der nur durch Abwehrmittel unschädlich gemacht werden kann (8, 2 ff.; 6, 14. 16. 17)2). Finger ist heidnische Sitte; VII, 11p. 118, 17: הקושר חוט על גבי אדום רבן■ גמליאל אומר אינו מדרכי האמורי, רבי אלעזר ברבי צדוק אומר הרי■ זדי מדרכי האמורי; wer einen weissen Faden auf einen roten bindet, folgt damit nach R. Gamliel keiner heidnischen Sitte, nach R. Eleasar ist es heidnisch (vgl. Lewy in ZS. d. Vereins f. Volkskunde 1893, III, 134). Man tat es, dem Beispiele der heidnischen Bevölkerung folgend, um sich vor bösen Geistern zu schützen. x) In jer. Sota IX, 24a, 2 fasst die Baraitha das Verbot des Brautzeltes anders auf: אלו הן חופות חתנים, סדינים מצויירין וסהרוני זהב תלויין בהם. תני אבל עושה הוא אפיפיירות ותולה בהן כל מין שירצה, die in Folge des bar-Kochbakrieges verbotenen Dinge im Brautzelte sind die buntbemalten Tücher, an denen goldene Monde hängen; eine andere Baraitha bestimmt dagegen, dass man Papierstreifen (vgl. jedoch Kilajim VI, 3: המדלה את הגפן על מקצת אפיפירות Levy I, 142a ־= Stangen) machen und allerlei daran aufhängen darf. In jer. Sota IX, 24 b, 73 ist זהורית המוזהבת die Erklärung von ,עטרות התנים wonach im Kranze der Brautleute ein Purpurstreifen getragen wurde. 2) Der Zweck der Errichtung eines besonderen Brautgemaches scheint der zu sein, das Brautpaar den Blicken der Familie des Bräutigams, die nur ein Zimmer bewohnt, zu entziehen. Doch müssen hiefür auch noch andere Gründe vorhanden gewesen sein; denn es wird berichtet, dass auch vor dem Hause der Brauteltern für die Braut ein Zelt errichtet wurde, ehe sie in das Zelt ihres Mannes zog. So erzählt Palmer, Wüstenwanderung Israels 71 (vgl. Curtiss, Ursemit. Religion 234 ff.), dass bei den Beduinen der Sinaihalbinsel, nachdem