Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1904)
- Article
- Die Errichtung von Lehrstühlen für Ethik und Religionsphilosophie an den jüdisch-theologischen Lehranstalten
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2829132-2829776-2829778-2845870--32476-2845901- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Errichtung von Lehrstühlen für Ethik u. Religionsph ilosophie.!5 daher eine typische Bedeutung. Beachten wir zuerst die allgemeine Seite daran. Die Weltanschauung wollte dieser Naturforscher darstellen. Die Weltanschauung aber ist die höchste Aufgabe der Philosophie. Es sind gefährliche Parteileute innerhalb der Philosophie, welche die Weltanschauung an die Religion überantworten wollen. Die Philosophie hat ihre schwere Not damit, die Uebergriffe der Religion auf die Weltanschauung zurückzuschlagen, und zugleich jene philosophische Verräterei abzuwehren. Da kommt nun ein Naturforscher, der keinen Unterschied macht zwischen der philosophischen Behandlung von Gott und Seele, wie sie die Geschichte der Philosophie durchzieht, und der Fixirung dieser Begriffe im Katechismus; der durchaus nicht merken lässt, dass er die philosophische Geschichte dieser Probleme versteht, oder auch nur kennt. Was wird die Folge sein, welche die Gegner der geistigen Freiheit daraus ableiten? Man wird sagen, dass ein solches Resultat unausweichlich sei, wenn man der Wissenschaft — und dabei wird nicht die Chemie in Frage kommen; denn für diese bleibt die Frage ja eine unverkennbare Anmaassung — also wenn man der Philosophie das Problem der Weltanschauung anheimgiebt, und es nicht vielmehr als das Mysterium der Religion festhält. So wird durch ein solches Verfahren, von einem staatlich autorisirten Gelehrten der Gottesidee gegenüber geübt, der Obscurantismus gekräftigt; in den Vorwänden seines Rechtes bestärkt. Und ein solcher Mann ist aus unserer Gemeinde hervorgegangen, innerhalb unserer Gemeinde zum Gelehrten, mit der vollen staatlichen Anerkennung eines Solchen aufgewachsen. Trifft uns nicht auch dabei eine Mitschuld? Können wir uns mit dem Umstande trösten, dass ein Mann von dieser Religiosität zugleich die Sittlichkeit markirt hat, welche im Allgemeinen heutzutage für den Uebertritt charakteristisch ist? Es handelt sich nicht um den Mann für