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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 1 · p. Seite 51

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 1
Article
Das Judenthum im neutestamentlichen Zeitalter in christlicher Darstellung
Date
1903-01-01
Page
Seite 51 (sequence 14)
Language
German
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Das Judenthum im neutestamentl. Zeitalter in christl. Darstellung.;')[ der Sachkenntnis, die ihn• 2. B. S. 405 schreiben lässt: ,,Fast nirgends findet man eine tiefere, sittliche Auflassung von der Ehe bei den Kabbinen“. Um gerecht zu sein, fügt er sogar hinzu: ״Selbst bei einem Paulus wirkte, als er I, Ko. 11, 10 und cap. 7 schrieb, die rabbinischc Anschauung vom Weibe und die Unterschätzung der Ehe noch nach*. Ich weiss nicht, ob ich berechtigt bin, Paulus gegen B. in Schutz zu nehmen, aber die Kabbinen muss ich entschieden gegen ihn in Schutz nehmen. Die Quelle dieser, ich kann nur sagen Monstrosität^ ist für B., wie für Schürer II 490, dem er folgt, 11 atürlich dio Mischna Grittin IX, 10, die auf dem Y. B. Moses cap. 24, 1 beruht. Hier heisst es: ״Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, so soll geschehen, wenn sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er an ihr etwas Schändliches gefunden, so soll er ihr einen Scheide״ briof schreiben״. Von einen! Ehcscheidungsgrunde, den der Gatte etwa vor Gericht anzugeben hatte, ist hier keine Kode, sondern es wird dio Zulässigkeit und formale Behandlung der Ehescheidung ausgesprochen. Die Worte ״wenn siekeine Gunst u. h. w,“ konstatieren nur das oingetrotene Missvcrhältniss, angesichts dessen die Tronnung der Eiie sittli־־ cli er erscheint, als doren gewaltsame Aiifrcchterliultung, und insofern geben sie drei bedeutenden Gesotzes lehren Gelegenheit, ihre Meinung über die Natur des dio Ehescheidung!,echtfertigenden Missverständnisses zu bekunden. Schammai .will unter Berufung auf die Worte ״etwas Schändliches״ nur Untreue der Gattin als Scheidungsgrund gölten lassen. Am weitesten entfernt sich von ihm Akiba, der sogar die Erklärung des Gatten, er habe zu einer schöneren Frau Neig ung gefasst, als ein genügendes Motiv der Tronnung betrachtet, für wolcho Ansicht er in den Worten ״wenn sie (d. h. seine bisherige Frau) keine Gunst in seinen Augen findet“ eine hinlängliche Beroch-' tigung erblickt und auch erblicken darf. Eine rnittlero Stellung nimmt Hillel ein, der, dio Worte ״etwas Schändliches״ woniger buchstäblich fassend, auch, häusliche Nachlässigkeit, wie das .Verbrennenlassen, einer Speise,•, als, Scheidungsgrund für zulässig hält. Nun sieht jeder,, der *sehen will, dass die Genannten keineswegs ihre Auffassung vom Wesen der Ehe kundzugeben beabsichtigen, sondern^‘ dass es sich in ihren. A.eusserungeu׳um die praktische Haiidhablung, der Eheges^tzgebung handelt. Hillel und Akiba!wollen demnach stvgen, dass bei cingetretener.unüberwindlicher. Abneigung*‘

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