Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1902)
- Article
- Eine Bücherconfiscation zu Fürth im Jahre 1702
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 3)
- Language
- German
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90 Eine Bücherconfiscation za Fürth, im Jahre 1707. dabei au einigen Stellen des Berichtes nur nebenher gedacht, aber nicht in Bezug auf den von mir behandelten Bücherprocess. Was hat also der ״Bericht“ mit der Bücherconfiscation zu Fürth im Jahre 1702 zu thun und warum soll meine Darstellung ״verfehlt“ sein, selbst vorausgesetzt, dass ich den .,Bericht“ nicht gekannt haben sollte? Und wie verhält es sich mit der weiteren Behauptung des Ref.: ״Dort ist ... . auch die Titel (sie!) der confiscirten Bücher angegeben“? Nun, es ist wahr, von S. 19—24 des Berichtes ist wirklich von confiscirten Büchern die Rede und sogar die Titel derselben werden in 7 Nummern angegeben, Aber mit Yerlaub! Sind dies auch die in Fürth im Jahre 1702 confiscirten Bücher? Auf S. 18 das. hätte Ref. lesen können, dass jene 7 Nummern in Schwabach dem Landrabbiner Hirsch Frankel weggenommen wurden. Wenn Ref. sich ferner die Mühe genommen hätte, S. V und Y1 meiner Schrift, so wie das Verzeichnis der confiscirten Bücher das. S. NX zu lesen, so hätte er erfahren, dass im Jahre 1702 in Fürth 18 Bücher in den ״fürnehmsten Juden- Häusern“ mit Beschlag belegt wurden. Ref. hat also zwei v erschied ene Bücherconfiscationen, die zu verschiedenen Zeiten, an verschied e n e n Orten, bei verschiedenen Personen, an Büchern verschiedener Titel und in v erschiedener Anzahl vorgenommen wurden, für ein und die־ selbe Confiscation gehalten und auf Grund solcher Untersuchung von dem hohen Richterstuhle seiner Kritik herab das Verdict über meine Arbeit abgegeben : Sie ist ״verfehlt“, fort mit ihr in den Papierkorb! Oder sollte ich mich etwa irren? Sollte etwa ein ungeheuerliches Versehen auf meiner Seite vorliegen? Nun, damit der Leser sich selbst ein Urtheil zu bilden im Stande sei, will ich die beiden Verzeichnisse der confiscirten Bücher hier confrontiren : wähnung geschieht. Itn Jahre 1702 hatte Hirsch Frankel schwerlich Gelegenheit, sich in den Fürther Bücherprocess zu mischen, da er in demselben Jahre zur Uebernahme des Pfälzischen Landrabbinats von Frankfurt a. M.. nach Heidelberg übersiedelte, und erst im Jahre 1709 wurde er nach dem Tode des E. Bärmann Frankel durch Protection seines * Bruders Elkan zum Landrabbiner von Ansbach mit dem Sitzein Schwabach ernannt. Vgl. Löwenstein, Geschichte der Jaden in der Kurpfalz, S. 151 ff, und Kaufmann im Hagoren I, S. 75.