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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1902) · p. Seite 89

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1902)
Article
Eine Bücherconfiscation zu Fürth im Jahre 1702
Date
1902-01-01
Page
Seite 89 (sequence 2)
Language
German
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-Eine Biicherconfiseation zu Fürth •im Jahre 1702. 89 Thiiren eingeranrit, indem ich etwas veröffentlichte, was bereits (zuin■־Theil oder ganz?) in dem ״Bericht״ behandelt ist. "Wäre dies wahr, so hätte lief, ganz Recht; meine Arbeit als ״verfehlt“ zu bezeichnen, ja ich würde diese Censur sogar viel zu milde und nachsichtig finden.!Nicht um eine Yerbesserung dieser Censur herbeizuführen, sondern im Interesse der wissenscbaftlichen Wahrheit muss ich auf die hier in Frage stehenden beiden Frankel- und Biicherprocesse ausführlicher eingehen, als an dieser Stelle gerechtfertigt erscheint. Ref. verwechselt nämlich den Process gegen El kan Franke 1 mit dem gegen seinen Bruder Hirsch Fr änk e 1. Die Bücherconiiscation von 1702 spielt in den Process contra Elkan Fränkel 1712 hinein, der unter Anderem auch ang.eklagt wurde, die!Niederschlagung des Processes von 1702 veranlasst zu haben. Plätte der Ref. meiner von ihm recensirten Schrift die Ehre erwiesen, daselbst S. IX— 1XX zu lesen, wo der Zusammenhang der beiden letztgenannten Processe eingehend behandelt ist, dann wäre er davor bewahrt worden, den ״Höchstwichtigen actenmässigen Bericht“ hineinzuziehen, wo von der Anklage gegen Hir s ch Frankel wegen Zauberei, Gotteslästerung u. dgl. die Rede ist, nicht aber von irgend welcher Beziehung zur Bücherconfiscation von 1702. Solche Beziehung wurde dem Hirsch Fränkel gar nicht zur Last gelegt1). Des Elkan Fränkel ist 1-) Der Process contra Hirseii Fränkel ist aus dem Processe contra Elkan Fränkel hervorgegangen. Am 10, Februar 1712 beschlossen die Hofräthe, Elkan F. zu verhaften und seine Bücher und Briefschäften mit Beschlag zu belegen (S. meine Sehr. S. XI). Schon Tags darauf erfolgte diese Beschlagnahme und wohl auch die Verhaftung Elkan Frankels. Unter den beschlagnahmten Scripturen fand man compromittirende Schriftstücke Hirsch Frankels, darunter einen Brief, ״der den gantzen hof durch die hechel zieht.“ (Vgl. auch Haenle S. 78 f.) Ferner wurde Hirsch Fränkel angeklagt — wie ich weiter den Proeessacten entnehme — dass er mit seinem Bruder Elkan eine Taufe habe verhindern wollen, dass er sein Amt zu unredlichem Gewinn missbraucht u. dgl. m. In Folge dessen wurde noch in demselben Monate über Hirsch Fränkel die Verhaftung varhängt und am 29. Februar 1712 erging das kochfstl, Decret, ״auch Hirsch Fränkel mit seiner Tochter, die bereits mit Arrest belegt worden, soll von der gleichen Commission inquirirt werden.“ Aber unter allen Anklagen gegen Hirsch Fränkel befindet sich keine wegen Einmischung in den Eürther Bücherprocess von 1702. Diese Anklage wurde — ich wiederhole es — lediglich gegen Elkan Fränkel erhoben. Aus dem von mir (S. XV—XVII meiner Schrift) nach den Akten angeführten Verhör ist zu ersehen, dass des Hirsch Fränkel mit keinem Worte Er-

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